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Übermittlungssperre

Die Übermittlungssperren dienen dazu, dass Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Empfänger ausschließen können. Die Übermittlungssperren gelten nur für Ihren Wohnsitz in Freilassing.

Folgende Übermittlungssperren können Sie bearbeiten:

  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  • Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
  • Alter- oder Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage
  • Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Öffentliche Bekanntmachung

zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

 Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.

B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs.1 i.V.m § 42 Abs.3 BMG widersprechen.

C) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs.1 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG widersprechen.

D) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs.2 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG widersprechen.

E) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs.3 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG widersprechen.

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren bitten wir vorzugsweise über unsere Internetseite unter www.freilassing.de vorzunehmen.

Zudem kann die Eintragung nach Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes vorgenommen werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie um Terminvereinbarung.

Sie erreichen das Einwohnermeldeamt zur Vereinbarung eines Termins unter der Telefonnummer 08654/3099-155.

Freilassing, 13.10.2025

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Markus Hiebl

Erster Bürgermeister

Aushang: 17.10.2025 | Abnahme: 31.01.2026

Stadt Freilassing
Einwohnermeldeamt

 

Anschrift
Münchener Str. 15
83395 Freilassing

Michael Brandl / Gabriele Aicher / Sina Hogger / Melanie Rois / Andrea Widl

Telefonische Erreichbarkeit

Montag – Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr

Montag – Donnerstag
14.00 Uhr – 16.30 Uhr

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