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Stadt Freilassing
 

Begriffe

Die Leitungen vom öffentlichen Kanal in das Grundstück und der Grundstückskontrollschacht (i.d. Regel der erste Schacht im Grundstück) stellen den Grundstücksanschluss dar. Die Leitungen von diesem Grundstückskontrollschacht zum Gebäude werden als Grundstücksentwässerungsanlage (GAE) bezeichnet. Unter diesen Begriff fallen alle Leitungen innerhalb und außerhalb von Gebäuden, die das Abwasser (Schmutz- und Regenwasser) aus den Fall- oder Anschlussleitungen dem Grundstücksanschluss zuführen.

  • Grundleitungen sind die im Erdreich verlegten Leitungen der Grundstückentwässerungsanlage zur Ableitung von Abwässern von WC’s, Waschbecken, Bodenabläufe, Rinnen und Schächten.

  • Schmutzwasserkanal: Ableitungskanal in dem nur z.B. Abwasser aus Toiletten, Badewannen, Waschbecken, Spülmaschinen und Waschmaschinen usw. geführt werden.

  • Mischwasserkanal: Neben den Schmutzwasseranteilen dürfen auch Regenwasser aus Dachrinnen, Hofeinläufen und Entwässerungsrinnen geführt werden.

  • Regenwasserkanal: Hier dürfen ausschließlich nur Regenableitungen aus Dach, Hof und Rinnen geführt werden.

  • Schmutzwasserkanal: In den Schmutzwasserkanal dürfen ausschließlich fäkal belastetes Abwasser, Grauwasser und vorgereinigtes Wasser aus Abscheideanlagen eingeleitet werden.

  • Abwasser: Als Abwasser bezeichnet man fäkalbelastete Wasser, 

  • Grauwasser: Als Grauwasser bezeichnet man fäkalfreies Wasser, z.B. Wasser mit organischer und anorganischer Belastung aus Waschmaschinen, Spülmaschinen, Wasser mit Reinigungsmitteln.

  • Drainagekanal: Dient zum Ablauf von Grundwasser in Gebäudenähe, muss versickert werden und darf nicht an einen der vorher genannten Kanälen angeschlossen sein.

  • Abrechnungsgrenze: Die Abrechnungsgrenze ist die Grundstücksgrenze. Das bedeutet, bei einer Reinigung, TV Untersuchung und gegebenfalls erforderlicher Sanierung ist der Eigentümer an den Kosten beteiligt. Grundsätzlich hat der Grundeigentümer für die Sanierung seinen Revisionsschacht für die Arbeiten zur Verfügung zu stellen. 

  • Zisterne: Dient zur Speicherung und Nutzung von Regenwasser.

  • Sickerschacht: Dient zur Versickerung von Regenwasser in den Untergrund und zur Anreicherung des Grundwassers. Ein Sickerschacht ist eine punktuelle Versickerung.

  • Rigole: Dient zur flächigen Versickerung von Regenwasser. Diese Versickerungsart ist leistungsfähiger im Vergleich zu Sickerschacht .

  • Niederschlagswassergebühr: Ist zu entrichten, wenn Regenwasser in den Kanal abgeführt wird. Wird das Regenwasser versickert, entfallen die Gebühren.

  • Abzweig: Als Abzweig bezeichnet der Zusammenschluß zweier Leitungen und/oder die Ableitung in den öffentlichen Kanal.

  • Haltung: Eine Haltung ist das Kanalrohr zwischen zwei Schächten im öffentlichen Bereich, der zur Ableitung von Abwasser dient.

  • Leitung: Als Leitung bezeichnet man alle Zuleitungen in den öffentlichen Kanal.