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Stadt Freilassing
 

Erschließungs-Beiträge

Die Gesetzeslage zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen sah und sieht vor, dass sich der Erschließungsaufwand folgendermaßen aufteilt: 10% des ermittelten Aufwands trägt die Stadt Freilassing, 90% werden durch den grundbuchmäßigen Eigentümer oder Erbbauberechtigen des Grundstücks übernommen. Mit dem 1. April 2021 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, nach welcher die Gemeinde sogenannte Altanlagen innerhalb von 25 Jahren fertigstellen muss. Danach könnte der Erschließungsbeitrag für solche alten Straßen nicht mehr auf die grundbuchmäßigen Eigentümer oder Erbbauberechtigen des Grundstücks umgelegt werden. Für neuere Straßen und Neubaugebiete bleibt die bisherige Regelung, solange die Gemeinde die Erschließung innerhalb der 25-jährigen Verjährungshöchstfrist fertigstellen kann.

Das Ortsstraßennetz der Stadt Freilassing ist mittlerweile zu 83% rechtlich erstmalig hergestellt. Während dieses Vorgangs wurden die jeweiligen Straßendecken und die Hausanschlüsse (Wasser und Strom, gegebenenfalls Erdgas und Internetanschluss) erneuert oder erstmalig eingerichtet.

Von den verbleibenden 17% erfüllen etwa 10% des Ortsstraßennetzes die Voraussetzungen für eine Erschließung. Das heißt, die baulichen Voraussetzungen liegen vor, sie sind abrechnungs- und beitragsfähig und die erstmalige Herstellung ist nicht grob unverhältnismäßig. 

Stadtrat, Verwaltung und Bürgermeister bitten um Verständnis, dass die noch ausstehenden Erschließungen bzw. Erschließungsbeiträge vor dieser Gesetzesänderung eingehoben werden.

  • Denn erstens soll die Mehrheit der Grundstückseigentümer, die die Erschließungsbeiträge bereits gezahlt hat, im Hinblick auf eine Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger nicht finanziell benachteiligt werden.
  • Zweitens würde eine Finanzierung der Erschließungsbeiträge durch die Stadt den Haushalt so belasten, dass dringend benötigte Investitionen z.B. bei den Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen nicht zeitnah oder nur durch eine Erhöhung des Grundsteuersatzes um 105%-Punkte umgesetzt werden können. 

Dem Bürgermeister und der Verwaltung ist es dennoch ein großes Anliegen, dass keinem Beitragszahler im Zusammenhang mit der Coronakrise gravierenden Nachteile entstehen oder seine Existenz bedroht wird. Deswegen sind nach Prüfung der individuellen Situation Zahlungsmodelle mit Stundungen, regelmäßigen und flexiblen Ratenzahlungen über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren möglich.

Die Kämmerei bzw. das zuständige Referat werden hier mit Herz und Sachverstand agieren und alle Härtefälle nach besten Kräften unterstützen und beraten.


Archivbild: Straßenbau in Hofham im Jahr 2019



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