Zum Inhalt springen
Stadt Freilassing
 

Grundstücksentwässerung

Die Stadt Freilassing hat die Aufgaben, den technischen Vollzug der Entwässerungssatzung (EWS) und die Umsetzung der Wasserhaushaltsgesetze Bayern (WHG-By) umzusetzen und zu überwachen. Dazu gehören

  • die technische Prüfung von Entwässerungsanträgen
  • Abnahmen und Überprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen
  • Instandhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen im öffentlichen Bereich
  • Überwachung von Kleinkläranlagen
  • Überwachung von Abscheidertechniken (Öl-, Fett, Koaleszenzabscheider)
  • Überwachung von Wiederholungszyklen

Verantwortliche für die Grundstückentwässerungsanlagen und -anschlüsse

Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Bau, Betrieb und Unterhalt der Grundstücksentwässerungsanlagen und des Grundstücksanschlusses sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer. Auch für den Teil eines Grundstücksanschlusses, der im Straßenbereich, also auf öffentlichem Grund oder ggf. auf Fremdgrund liegt, ist der/die Eigentümer/in zuständig. (Privatkanal) unabhängig davon, ob es sich dabei um einen normalen Grundstücksanschluss oder um eine gemeinsam genutzte private Sammelleitung handelt.

Damit ist der/die Grundstückseigentümer/in auch verpflichtet, auf eigene Kosten alle notwendigen Maßnahmen hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Grundstücksentwässerung durchzuführen.