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Stadt Freilassing
 

Bauleitpläne

Bei den online zur Verfügung gestellten Bebauungsplänen handelt es sich lediglich um einen Teil der für das Stadtgebiet der Stadt Freilassing rechtskräftigen Bebauungspläne. 

Alle anderen Bebauungspläne können Sie im Rathaus der Stadt Freilassing, Münchener Straße 15, in der  Bauverwaltung, in den Zimmern Nr. 201, Nr. 202 sowie Nr. 204 zu den allgemeinen Dienststunden (von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und am Dienstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) einsehen oder per Mail an die bauvorhabenfreilassingde bestellen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Bauverwaltung, um zu klären, welche Rechtsgrundlage für die Bebaubarkeit Ihres Grundstücks relevant ist. Gerne können Sie hierzu auch einen Termin unter Tel: 08654/3099-603 vereinbaren oder sich vorab telefonisch beraten lassen.

Bei dem online zur Verfügung gestellten Flächennutzungsplan handelt es sich lediglich um die ursprüngliche Fassung, die auf Grund von nachfolgenden Änderungen nur für einen Teil des Stadtgebietes der Stadt Freilassing Rechtswirksamkeit entfaltet. 

Den Flächennutzungsplan mit allen Änderungen können Sie im Rathaus der Stadt Freilassing, Münchener Straße 15, in der  Bauverwaltung, in den Zimmern Nr. 201, Nr. 202 sowie Nr. 204 zu den allgemeinen Dienststunden (von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und am Dienstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) einsehen oder per Mail an die bauvorhaben@freilassing.de bestellen. Bitte wenden Sie sich an die Bauverwaltung, um zu klären, welche Darstellungen des Flächennutzungsplans für die Nutzung Ihres Grundstücks relevant ist. Gerne können Sie hierzu auch einen Termin unter Tel: 08654/3099-603 vereinbaren oder sich vorab telefonisch beraten lassen.

Datenschutzhinweise

In Zusammenhang mit der Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) erhebt und verarbeitet die Stadt Freilassing unter anderem auch personenbezogene Daten.

Die Stadt Freilassing ist verpflichtet, auf die datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Bauleitplanverfahren hinzuweisen.

Nähere Informationen hierzu bitten wir, dem zum Download zur Verfügung gestellten Dokument zu entnehmen. 

Das Sachgebiet Stadtplanung in der Bauverwaltung der Stadt Freilassing verarbeitet im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge und der Führung einer Bieterkartei neben unternehmensbezogenen auch personenbezogene Daten.

Nähere Informationen hierzu bitten wir, dem zum Download zur Verfügung gestellten Dokument zu entnehmen.