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Stadt Freilassing
 

Kommunales Förderprogramm

Wo kann gefördert werden?
Fördermöglichkeit im Rahmen des kommunalen Förderprogramms besteht, wenn die geplante Maßnahme innerhalb der festgesetzten Umgrenzung liegt.

Was kann gefördert werden?
Das Gestaltungshandbuch zeigt in Form von Gestaltungsempfehlungen die Fördervorgaben im Rahmen des kommunalen Förderprogramms zur Durchführung privater Gestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen in der Freilassinger Innenstadt. Es soll ein Leitfaden für ortsgerechte Gestaltung der Wohn-, Betriebs- und Nebengebäude sein. Es soll aber auch Einzelmaßnahmen, wie die Gestaltung von Werbeanlagen, unterstützen. Ziel des Programms ist die Attraktivierung der Freilassinger Innenstadt für Besucher und Bewohner. Die Maßnahmen müssen auf den öffentlichen Raum und das Ortsbild positiven Einfluss nehmen.

Folgende Maßnahmen können gefördert werden

Ortsbild und Ortsstruktur:

  • Maßnahmen zur Herstellung typischer Raumkanten

Gebäude:

  • Maßnahmen an Dach und Dachaufbauten
  • Maßnahmen an Fassade
  • Maßnahmen an Fenster und Schaufenster
  • Maßnahmen am Hauseingang
  • Gestaltung von Werbeanlagen

Hof- und Freifläche:

  • Maßnahmen an Hof und Hofeinfahrt
  • Maßnahmen am Nebengebäude
  • Maßnahmen an Einfriedung und Hoftor
  • sowie die Anlage bzw. Neugestaltung von Freiflächen mit öffentlicher Wirkung

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt 30% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 15.000,- € je Gesamtmaßnahme. Werden an einem Objekt mehrere Teilmaßnahmen durchgeführt, z.B. Sanierung der Fenster und Dacheindeckung, so gilt dies als Gesamtmaßnahme.

Sanierungsmaßnahmen im Gebäudeinneren sind im Rahmen dieses Programms nicht förderfähig.

Ablauf

Schritt 1 
Haben Sie Interesse bauliche und gestalterische Anpassungen an ihren baulichen Anlagen innerhalb des maßgeblichen Bereiches des Kommunalen Förderprogramms durchzuführen. Dann melden Sie sich über kofoefreilassingde oder die 08654 / 3099-0 und vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch.

Schritt 2 
Wenn Sie dann eine geförderte bauliche und gestalterische Anpassung vornehmen wollen, stellen Sie einen Antrag. Bei der Antragsstellung und der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen helfen wir Ihnen gerne. 

Schritt 3 
Nach der Prüfung des Antrages und der notwendigen Unterlagen durch die Verwaltung, das beauftragte Sanierungsbüro der Stadt sowie einer Beratung Ihrer Planungen in einer fachspezifischen Arbeitsgruppe erfolgt ein Beschluss durch ein Stadtratsgremium über die Gewährung der Förderung. Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung der Bewilligung der Förderung und des Bewilligungszeitraums.

Schritt 4 
Nach der Baumaßnahme und spätestens 3 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraumes reichen Sie einen Verwendungsnachweis mit entsprechenden Unterlagen ein, die die Maßnahmen ausreichend beschreiben. Nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises erhalten Sie eine schriftliche Information. Anschließend erhalten Sie die beantragte, bewilligte und geprüfte Förderung ausgezahlt.

Ansprechpartner

Stadt Freilassing
Münchener Straße 15
83395 Freilassing
Telefon: 08654 / 3099-0
E-Mail: kofoefreilassingde
www.freilassing.de

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
und zusätzlich Dienstag Nachmittag: 14 bis 18 Uhr

Kommunales Förderprogramm zum Download

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Das Kommunale Förderprogramm der Stadt Freilassing wird gefördert durch: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages“

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