Ziele und Grundsätze
Mitgestaltende Bürgerbeteiligung an kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozessen soll dazu beitragen, Transparenz zu schaffen, Vertrauen zwischen Einwohnerinnen und Einwohnern, Verwaltung und Politik aufzubauen und eine Beteiligungsstruktur zu entwickeln.
Sie ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
a) Sie sorgt für frühzeitige und umfassende Information, verlässliche Verfahren mit verbindlichen Regeln und breite Initiativrechte.
b) Sie anerkennt die Interessenvielfalt sowie das Selbstbestimmungs- und Mitwirkungsbedürfnis der Bürgerschaft. Sie nimmt die Bürgerschaft aber auch in Mitverantwortung.
c) Sie führt die Erfahrung und den Sachverstand von Einwohnerinnen, Einwohnern, Stadtrat und Verwaltung in wesentlichen Phasen von Entwicklungs-, Planungs- und Entscheidungsprozessen auf kooperative Weise zusammen und macht sie für das Gemeinwesen nutzbar.
d) Sie bereichert die repräsentative Demokratie, indem sie die Mitwirkung von Bürgerschaft stärkt und der Verwaltung die Vorstellungen der Bürgerschaft klarer vermittelt. Gleichzeitig verbleibt die Entscheidungsverantwortung des Stadtrats.
e) Sie erarbeitet in einem öffentlichen und ergebnisoffenen Diskurs (=Gedankenaustausch) Lösungsvorschläge und macht diese einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. Sie eröffnet die Möglichkeit zur Diskussion und erhöht so die Bereitschaft, die letztendlich getroffenen Entscheidungen des Stadtrats anzuerkennen. Sie ist ein Angebot an betroffene Bürger/Bürgerinnen und Einwohner/Einwohnerinnen, kommunale Entscheidungsfindungen mitzugestalten.
f) Sie behält den sorgsamen Umgang mit knappen Ressourcen (=Bestand) im Auge – sowohl im Verfahren als auch bei Lösungsvorschlägen.
g) Sie erfolgt im Bewusstsein, dass letztendlich der demokratisch gewählte Stadtrat für die Entscheidung zuständig und verantwortlich ist.
h) Mitgestaltende Bürgerbeteiligung beruht auf gegenseitigem Vertrauen.
i) Sie bezieht Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Beteiligungsprozess mit ein.
Vorhabenliste
Frühzeitige Information durch die Vorhabenliste:
Der erste Bürgermeister erstellt in Abstimmung mit dem Stadtrat eine Vorhabenliste über städtische Projekte, bei denen das Interesse vieler Einwohnerinnen und Einwohner angenommen werden kann. Sie dient der sehr frühzeitigen Information der Öffentlichkeit zur Förderung des Dialogs, der Rückkopplung/Meinungsäußerung und der Mitgestaltung bei Projekten.
Die Vorhabenliste legt fest, ob und in welcher Form mitgestaltende Bürgerbeteiligung bei einzelnen Vorhaben vorgesehen ist.
Als Quelle zur Identifikation von wichtigen Vorhaben, die veröffentlicht werden sollen, dienen vor allem:
1. die verabschiedeten Haushaltspläne
2. die mittelfristige Finanzplanung
3. Aufträge des Stadtrats an die Verwaltung
4. von Bürgermeister und Verwaltung selbst entwickelte Vorhaben
5. Aufstellungsbeschlüsse für Bauleitplanverfahren.
Fortschreiben der Vorhabenliste:
Vorhaben der Stadt Freilassing, zu denen formell mitgestaltende Bürgerbeteiligung angeregt wurde, sind mit dem Vermerk „Bürgerbeteiligung angeregt“ zu versehen.
Über die Einleitung von Bürgerbeteiligung, Auswahl der Formen und Bereitstellung der Ressourcen (= Mittel) entscheidet in all diesen Fällen der Stadtrat in öffentlicher Sitzung. Anschließend wird die Vorhabenliste entsprechend angepasst.
Einzelne Projektblätter aus der Vorhabenliste:
Neubau Bauhof
1. Kurzbeschreibung
notwendiger Ersatz für das bestehende Gebäude an der Pilgrimstraße 12; Errichtung von 5 Gebäuden: Verwaltung/Büro/Leitung, Werkstätten, Lagerhalle, Fahrzeughalle, Gebäude für Stadtwerke
2. Zielsetzung
Schaffung von zeitgerechten Arbeitsplätzen, Unterbringung des städtischen Maschinenparks
3. Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
- Stadtratsbeschluss vom 21.01.2019 zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Bauhof am Aumühlweg"
- Genehmigung Entwurfsplanung und Kostenberechnung mit Stadtratsbeschluss vom 16.11.2021
4. Aktueller Bearbeitungsstand
- Spatenstich/Grundsteinlegung am 04.11.2022
- Baubeginn: 07.11.2022 mit Erdarbeiten und allgemeiner Erschließung des Baufeldes
5. Kosten, soweit bezifferbar
Derzeit wird mit Gesamtkosten von ca. 14 Mio. gerechnet.
6. Geplante Umsetzung des Vorhabens/Projekts/nächste Schritte
Baubeginn der Roharbeiten am Bauteil 1 (Verwaltungsgebäude)
7. Betroffenes Stadtgebiet
Salzburghofen
8. Bürgerbeteiligung vorgesehen
Form:
- bereits erfolgt: wurde im Rahmen des Bauleitplanverfahrens (Aufstellung Bebauungsplan) durchgeführt
- geplant: Zwischenberichte in regelmäßigen Abständen bei Stadtratssitzungen
9. Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes
Erfüllung der Aufgaben für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
Neubau Kindertagesstätte Schlesierstraße mit Wohnbebauung
Anregung durch die Stadt Freilassing
1. Kurzbeschreibung
Kindertagesstätte Schlesierstraße mit Wohnbebauung
2. Zielsetzung
zeitnahe Schaffung von 150 Kinderbetreuungsplätzen und 10-15 Mietwohnungen
3. Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
Stadtratsbeschluss vom 23.02.2021 zur künftigen Nutzung des Flurstückes Nr. 1725/352 für 6 Kinderbetreuungsgruppen, sinnvolle Anzahl Wohnungen, Spielplatz nach Norden verlegen
4. Aktueller Bearbeitungsstand
Ausarbeitung der Kostenschätzung (Leistungsphase 2)
5. Kosten, soweit bezifferbar
noch offen
6. Geplante Umsetzung des Vorhabens/Projekts/nächste Schritte
Genehmigung der Kostenschätzung im Stadtrat am 26.04.2022; danach soll die weitere Beauftragung der Planer für die Leistungsphase 3 und 4 erfolgen
7. Betroffenes Stadtgebiet
Neustetten
8. Bürgerbeteiligung vorgesehen
Form:
- bereits erfolgt: Spielplatzkonferenz für die Anwohner am 28.10.2021, Anliegerinformationsveranstaltung am 24.02.2022
- geplant: Anliegerinformationsveranstaltung in ca. 3 Monaten
9. Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes
Erfüllung der Aufgaben für die Kinderbetreuung
Teilneubau Grundschule mit Umfeld
1. Kurzbeschreibung
Es werden Kapazitäten für eine 5-zügige Grundschule (20 Klassen) sowie für einen 3-gruppigen Kindergarten und eine 2-gruppige Nachmittagsbetreuung/Hort geschaffen. Der Charakter des denkmalgeschützten Gebäudes soll erhalten bleiben. Der Kindergarten soll zudem temporär bis zur Fertigstellung des zweiten Schulstandortes für die Grundschule zur Verfügung stehen. Neben der baulichen Erweiterung der Grundschule werden auch die angrenzenden Freiräume (Schulwald und Georg-Wrede-Platz) sowie die Verkehrsräume (Schulstraße, Birkenweg und Bräuhausstraße/Martin-Luther-Straße) mit betrachtet. Die Pausenflächen sollen attraktiv gestaltet werden.
2. Zielsetzung
Grundschule (Teilneubau)
- 5-zügige Grundschule (560 SchülerInnen)
- 3-gruppiger Kindergarten (75 Kinder)
- 2-gruppige Nachmittagsbetreuung (50 Kinder)
- Angebot Ganztagsbetreuung
- Einbindung des denkmalgeschützten Zentralschulhauses
- Herstellung der Barrierefreiheit
Schulwald (Reaktivierung)
- Bindeglied zwischen Grund- und Mittelschule
- Verbesserung der Einsehbarkeit
- Verbesserung der Betretbarkeit
- sichtbare Grenze zwischen Schulgelände und Wald
- Abwägung der Nutzungskonflikte (zwischen Umweltbildung, Lebensraum, Sicherheit im öffentlichen Raum)
Georg-Wrede-Platz
- multifunktional nutzbare, öffentliche Fläche
- Stärkung der Verbindung Innenstadt - Badylon
- barrierefreie Unterführung Richtung Badylon und Freizeitband
- bessere Einsehbarkeit des Brückenbauwerks
- sichtbare Grenze zwischen Schulgelände und Park
- Gehweg Laufener Straße integrieren
Straßenräume (Schulstraße, Bräuhausstraße, Birkenweg)
- funktionale Neuordnung
- gestalterische Aufwertung
- Verkehrsberuhigung
- Verbesserung der Verkehrssicherheit
- Veränderung des Modal Split
- Erhält der Bushaltestelle
- Hol- und Bringzone für Eltern
3. Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
05.08.2020: Beschlussfassung über das weitere Vorgehen mit Änderung des Beschlusses des Stadtrates vom 09.12.2019 zur Durchführung einer Standortanalyse
23.02.2021: Vorstellung aktueller Sachstand zum Realisierungswettbewerb / Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen für die Projektsteuerungsleistungen
24.03.2021: Vorstellung und Genehmigung der Auslobung
03.08.2021: Beschluss zum weiteren Vorgehen für die Fachplanungsleistungen (Durchführung VGV-Verfahren)
28.09.2021: Information zum weiteren Ablauf VGV-Verfahren
14.12.2021: Beschluss über die Vergabe der Planungsleistungen (Objekt- und Freianlagenplanung, Tragwerksplanung, TGA-HLS, TGA-ELT)
31.05.2022: Vorstellung des aktuellen Planungsstandes
21.06.2022: Genehmigung der Vorentwurfsplanung mit Kostenschätzung für die Phase 1 (Objektplanung und Freianlagen)
02.08.2022: Energieeffizienzförderung mit Nachhaltigkeitszertifizierung - weiteres Vorgehen
4. Aktueller Bearbeitungsstand
Der Stadtrat entschied in seiner Sitzung vom 21.06.2022 dass:
- der Teilneubau in Hybridbauweise (EG: Massiv/OG: Holz) realisiert werden soll
- flächendeckende zentrale Lüftung vorgesehen werden soll
- die Maßnahme in einem Bauabschnitt somit mit zusätzlichen Interimslösung für 12 Klassen realisiert werden soll.
Derzeit befindet sich das Projekt mitten in der Entwurfsplanung. Die Grundrissplanung wurde mit den Nutzern nochmals besprochen und entsprechend angepasst und optimiert, so dass die weiteren Planungsabstimmungen mir den Fachplanern stattfinden können. Die abgestimmte Entwurfsplanung der Grundschule soll dem Stadtrat in der Sitzung am 06.12.2022 zur Genehmigung vorgestellt werden.
In der Stadtratssitzung am 21.06.2022 wurde im Rahmen der Vorstellung und Genehmigung der Vorentwurfsplanung bereits das Thema Green-Building-Zertifizierung/Nachhaltigkeit kurz erläutert. In den nachfolgenden Wochen wurde vom Büro Drees & Sommer ein Pre-Check durchgeführt. Die Ergebnisse konnten dem Stadtrat in der Sitzung am 03.08.2022 vorgestellt werden.
Am 26.07.2022 erhielt die Stadt Freilassing die Vorabinformation der KfW, dass sich ab dem 28.07.2022 die Förderung für nachhaltige Bauweise massiv verschlechtern wird. In intensiver Zusammenarbeit zwischen Planungsteam, dem Sachgebiet Hochbau und Kämmerei der Stadt Freilassing konnten die notwendigen Informationen in kurzer Zeit zusammengestellt werden, so dass am 27.07.2022 ein Zuwendungsantrag an die KfW ging.
In einem Zuwendungsbescheid vom 10.08.2022 bestätigte die KfW den zeitgerechten Eingang des Zuwendungsantrags und bewilligte für die Durchführung des Neubaus „Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeit“, samt Vorbereitung und notwendiger Zertifizierung einen Betrag in Höhe von bis zu 1.465.000 €.
Durch den positiven Zuwendungsbescheid werden in der weiteren Planung unteranderem folgende Themen berücksichtigt:
- Ganzheitliche Bewertung des Gebäudes, basierend auf dem Gesamtlebenszyklus
- Zielgerechte und ganzheitliche Planung
- Reduzierung der Unterhaltskosten
- Qualitätssicherung im gesamten Planungs- und Bauprozess
- Überprüfung und Kontrolle des Bauablaufs in Bezug auf Baulärm
- Steigerung der Reinigungsfreundlichkeit
- Zielgerechte Planung für die Verkehrsanbindung.
Die Vorentwurfsplanung des Umfelds (Phasen 2 – 4) soll dem Stadtrat in der Sitzung am 18.10.2022 vorgestellt werden.
5. Kosten, soweit bezifferbar
Nach Abschluss der Vorentwurfsplanung können die Kosten für den Teilneubau der Grundschule inkl. Maßnahmen am denkmalgeschützten Zentralschulhaus mit rund 30 Mio. Euro brutto beziffert werden. Die Kosten für die Maßnahmen am Umfeld (Straßen, Georg-Wrede-Platz und Schulwald) können derzeit mit 4 – 5 Mio. Euro brutto beziffert werden. Somit können die Gesamtprojektkosten mit rund 35 Mio. Euro brutto beziffert werden.
Die Kostenschätzung, welche im Rahmen der Vorentwurfsplanung erstellt wurde, wird in den nächsten Wochen im Zuge der Entwurfsplanung weiter verfeinert. Die Kostenberechnung soll dem Stadtrat dann in der Sitzung am 06.12.2022 vorgestellt werden.
Fördermöglichkeiten:
Sowohl für den Teilneubau mit Grundschule und Kindergarten als auch für die Sanierung des bisherigen Gebäudeteils kann eine Zuwendung nach FAG beantragt werden.
Weitere Fördermöglichkeiten, die in der weiteren Planung geprüft werden:
- Berchtesgadener Landesstiftung – bei „Erweiterung“ des Schulangebots
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – Bei entsprechender energieeffizienter Bauweise und aktivem Förderprogramm Positiver Zuwendungsbescheid liegt bereits vor
- Städtebauförderung – Außenanlagen, sichere Schulwege und städtebaulicher Mehraufwand Gehwege, Parkanlage mit barrierefreier Zuwegung, Schulwald, Barrierefreiheit in den vorgenannten Bereichen
- Bayern Innovativ – Öffentliche E-Ladesäulen (Förderaufrufe (!))
- Fördermöglichkeiten für Holzbauweise
Die Abstimmung mit den verschiedenen Förderstellen werden laufend fortgeführt.
6. Geplante Umsetzung des Vorhabens/Projekts/nächste Schritte
Vorstellung und Genehmigung Pre-Check für das Thema Nachhaltigkeit - 27.09.2022
Vorstellung und Genehmigung Vorentwurf Phase 2-4 (Umfeld) - 18.10.2022
Vorstellung und Genehmigung Entwurfsplanung (LPH3) - 06.12.2022
- Kostenberechnung für Gesamtbaumaßnahme
- Terminablaufplan für Gesamtbaumaßnahme
- Gegenüberstellung der belastbaren Kostenberechnung zu den eingestellten Kosten aus der Haushaltsplanung 2022
- Einreichung Förderantrag Nov./Dez. 2022
- Einreichung Bauantrag Jan. 2023
- ca. Baugenehmigung Juli 2023
- ca. Regierungsbescheid - vorzeitiger Maßnahmenbeginn Februar 2023
- Beginn Vorabmaßnahmen (Rodung, Interimslösung) Mai 2023
- Beginn Abbrucharbeiten Sommerferien 2023
- Beginn Arbeiten Teilneubau März 2024
- Fertigstellung Teilneubau Grundschule Sep. 2026
- Fertigstellung Umfeld Ende 2027
Geplant ist, dass der Teilneubau der Schule zum Schuljahr 2026/2027 in Betrieb geht. Die umliegenden Straßenzüge, der Schulwald sowie der Georg-Wrede-Platz sollen bis Ende 2027 fertiggestellt werden.
7. Betroffenes Stadtgebiet
Stadtteil Mitterfeld
8. Bürgerbeteiligung vorgesehen
Form:
- bereits erfolgt: Anliegerversammlung 15.11.2021, Vorstellung Pläne der Preisträger des Architektenwettbewerbs
- geplant: Herbst 2022 Vorstellung Planung Umfeld
- geplant: Ende 2022/Anfang 2023 Vorstellung Entwurfsplanung
9. Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes
Erfüllung der Aufgaben für die Schulbildung, Städtebau
Städtebauliche Sanierung Innenstadt
Anregung durch die Stadt Freilassing
a) Steuerung
1. Kurzbeschreibung
Steuerung der Innenstadtrevitalisierung auf Grundlage des ISEK
2. Zielsetzung
Entwicklung von Projekten und kleineren Maßnahmen
3. Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
Stadtratsbeschluss zur Besetzung der Steuerungsgruppe zur Innenstadtsanierung am 18.04.2016 und siehe unter Ziffer 4
4. Aktueller Bearbeitungsstand
Die Steuerungsgruppe in der ursprünglichen Form besteht nicht mehr.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.04.2021 beschlossen, die Bürgerinnen und Bürger sowie die verschiedenen Interessensgruppen im Vorfeld eines Ideenwettbewerbs zur Umgestaltung der Innenstadt, zu beteiligen.
Gemeinsam mit einer Agentur, die auf Bürgerbeteiligung spezialisiert ist, wird nun der Beteiligungsprozess geplant und durchgeführt. Hier sind drei Säulen vorgesehen:
· Eine online Umfrage mit professionellen digitalen Werkzeugen
· Eine offline Umfrage durch analoge Fragebögen
· Einem „Markt der Ideen“ an einem Samstag in der Innenstadt
Der Startschuss der online und offline Umfrage ist am 21. August. An diesem Tag wird auch eine Sonderausgabe des Stadt Journals mit Informationsmaterial und einem Fragebogen zum Herausnehmen an die Freilassinger Haushalte verteilt.
Der „Markt der Ideen“ ist am Samstag, 18. September, mit Ständen neben dem Wochenmarkt geplant.
Die Auswertung der Umfragen ist für Oktober geplant, sodass die Ergebnisse im Stadtrat vorgestellt und in den Ideenwettbewerb zur Umgestaltung der Innenstadt im Herbst/Winter einfließen können.
5. Kosten, soweit bezifferbar
---
6. Geplante Umsetzung des Vorhabens/Projekts/nächste Schritte
siehe Ziffer 4
7. Betroffenes Stadtgebiet
Innenstadt/Zentrum/Bahnhofsareal
8. Bürgerbeteiligung vorgesehen
Form:
- bereits erfolgt: prozessbegleitende Arbeitsgruppe wurde gebildet
- geplant: siehe Ziffer 4
9. Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes
- Revitalisierung der Innenstadt
- Aufwertung des öffentlichen Raums Verbesserung der Aufenthaltsqualität
Städtebauliche Sanierung Innenstadt
Anregung durch die Stadt Freilassing
b) Masterplan Innenstadt /Bahnhofsareal
1. Kurzbeschreibung
Im Rahmen der Innenstadtkonzeption sollen unter Berücksichtigung der vorliegenden Grundlagen Defizite und Qualitäten der inneren Stadt herausgearbeitet, Ziele und Handlungsfelder benannt und konkrete Projekte und Maßnahmen für die zukünftige Ausrichtung identifiziert werden. Dabei sind die Zielaussagen des ISEK’s zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen. Das Rahmenkonzept wird im Sinne eines Masterplans für die nächsten 10-15 Jahre die wesentlichen Handlungsfelder, die damit verbundenen Maßnahmen sowie Prioritäten für die Umsetzung der Maßnahmen benennen.
2. Zielsetzung
Im Rahmen einer Aufwertungsoffensive soll die Innenstadt als Wohn- und Versorgungsstandort gestärkt werden. Dabei ist auch eine verbesserte räumlich-funktionale Verknüpfung mit dem Bahnhof als wichtige Mobilitätsdrehscheibe und als Identität stiftender Baustein in der Eisenbahnstadt Freilassing zu gewährleisten.
3. Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
Stadtrat 26.09.2016: Auftragsvergabe zur Erstellung eines Rahmenplans Innenstadt mit Fortschreibung des Rahmenplans Bahnhofsareal einschließlich Beleuchtungskonzept - "Masterplan"; Beauftragung von Prof. Schirmer mit der städtebaulichen Betreuung
Stadtrat 24.04.2017: Vorstellung Zwischenbericht zum Masterplan Innenstadt sowie Beschlussfassung des Zwischenberichts als Grundlage für die weitere Entwicklung des Bahnhofsareals
Stadtrat 12.02.2018: Vorstellung des Masterplans Innenstadt
Stadtrat 24.09.2018: Beschlussfassung des Entwurfes des Masterplan Innenstadt in der Fassung vom 19.07.2018. Prioritär sind die Projekte "Bahnareal" und "Lindenplatz".
Stadtrat 12.11.2018: Feststellung der Ergebnisse des Masterplans Innenstadt als vorbereitende Untersuchung. Der Umgriff des Sanierungsgebietes wurde beschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für das Sanierungsgebiet "Innenstadt und Bahnareal" auf der Grundlage der vorliegenden vorbereitenden Untersuchung und dem Umgriff wird durchgeführt.
Stadtrat 24.02.2020:
- Abwägungsbeschluss zu den Ergebnissen der Beteiligung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger
- Beschluss, dass der Masterplan Innenstadt mit seinen Ermittlungen und Analysen, dem formulierten Leitbild und den thematischen Handlungsgrundsätzen für die Innenstadt, dem daraus entwickelten Rahmenplan, der durch einzelne Projektbausteine und Maßnahmen gebildet wird, dem vorgeschlagenen Projekt- und Maßnahmenkatalog sowie dem vorgeschlagenen Vorgehen bezüglich dem förmlichen Festlegen eines Sanierungsgebietes Grundlage und Vorbereitung für die städtebauliche Entwicklung und entsprechende weitere Beschlüsse im Bereich der Innenstadt und des Bahnareals ist.
- Festlegung des Sanierungsgebietes für den Bereich "Innenstadt und Bahnareal"
- Beschluss der Sanierungssatzung für den Bereich "Innenstadt und Bahnareal"
4. Aktueller Bearbeitungsstand
siehe Ziffer 6
5. Kosten, soweit bezifferbar
---
6. Geplante Umsetzung des Vorhabens/Projekts/nächste Schritte
Auf Grundlage des Gestaltungshandbuches (s. Vorhabensliste Ziff. 2.1c) können im Rahmen des Haupt-. Finanz- und Kulturausschusses, des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses sowie des Stadtrates im weiteren Verlauf das Kommunale Förderprogramm, die Neugestaltung des Stadtmöblierungskonzeptes in der Innenstadt und der Erlass einer Gestaltungssatzung diskutiert werden. Die Steuerungsgruppe zur Innenstadtsanierung hatte zum Gestaltungshandbuch, zum Kommunalen Förderprogramm, zu Stadtmöbeln und zu einer Gestaltungssatzung Empfehlungen ausgesprochen.
Näheres siehe hier https://www.freilassing.de/stadtentwicklung/masterplan-innenstadt/
7. Betroffenes Stadtgebiet
Innenstadt und Bahnhofsareal
8. Bürgerbeteiligung vorgesehen
Form:
- bereits erfolgt: Informationsveranstaltung, Workshop, prozessbegleitende Arbeitsgruppe;
Bürgerwerkstatt zur Innenstadt und Bahnhofsareal am 27.07.2017; Fachforen und Projektwerkstatt am 27.09.2017; Informationsveranstaltung am 09.05.2019; Beteiligung der Öffentlichkeit nach BauGB
9. Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes
Standortentwicklung/Neugestaltung Freilassinger Innenstadt
Städtebauliche Sanierung Innenstadt
Anregung durch die Stadt Freilassing
c) Gestaltungshandbuch und Beleuchtungskonzept zum Masterplan Innenstadt /Bahnhofsareal
1. Kurzbeschreibung
Der Masterplan schlägt vor, auf Grundlage der Aussagen und Ermittlungen eines Gestaltungshandbuches ein abgestimmtes Ortsbild zu sichern. Das Gestaltungshandbuch analysiert die Baugestaltung in der Innenstadt und macht Gestaltungsvorschläge bzw. formuliert unterschiedliche Richtlinien der baulichen Gestaltung für einzelne bestimmte Bereiche der Innenstadt.
2. Zielsetzung
Verbesserung des Ortsbildes und der Baukultur der Innenstadt
3. Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
- Stadtrat 24.09.2018: Beschluss, dass der vorliegende Entwurf des Gestaltungshandbuches in der Fassung vom 19.07.2018 der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll.
- Stadtrat 29.07.2019: Information über die Informationsveranstaltung mit Werkstatt sowie weiteres Vorgehen
- Stadtrat 27.01.2020: Beschluss über das Gestaltungshandbuch mit seinen Leitlinien und Empfehlungen für Eigentümer und Bauherrn, für den öffentlichen Raum und dem Beleuchtungskonzept in der Fassung vom 18.11.2019
- Stadtrat 27.01.2020: Beschluss, dass die Stadtmöblierung in der Hauptstraße erneuert wird
4. Aktueller Bearbeitungsstand
siehe Ziffer 2.1a der Vorhabenliste (Steuerung Innenstadtsanierung)
5. Kosten, soweit bezifferbar
noch offen
6. Geplante Umsetzung des Vorhabens/Projekts/nächste Schritte
Auf Grundlage des beschlossenen Gestaltungshandbuches wurden im Rahmen des Haupt-, Finanz- und Kulturausschusses, des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses sowie des Stadtrates ein Kommunales Förderprogramm (s. Ziff. 2.1.d der Vorhabenliste) sowie die Neugestaltung der Stadtmöblierung in der Innenstadt beschlossen. Im weiteren Verlauf kann der Erlass einer Gestaltungssatzung diskutiert werden.
Weiteres siehe Ziffer 2.1a der Vorhabenliste (Steuerung Innenstadtsanierung)
7. Betroffenes Stadtgebiet
Innenstadt
8. Bürgerbeteiligung vorgesehen
Form:
- bereits erfolgt: Informationsveranstaltung am 09.05.2019
- geplant: siehe Ziffer 2.1a der Vorhabenliste (Steuerung Innenstadtsanierung)
9. Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes
Neugestaltung Freilassinger Innenstadt
Städtebauliche Sanierung Innenstadt
Anregung durch die Stadt Freilassing
d) Kommunales Förderprogramm
1. Kurzbeschreibung
Das Gestaltungshandbuch (s. Ziff. 2.1. d der Vorhabenliste) schlägt die Einrichtung eines Kommunalen Förderprogrammes vor.
2. Zielsetzung
Schaffung von Anreizen für private Sanierungsmaßnahmen
3. Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
- Stadtrat 27.01.2020: Beschluss über das Kommunale Förderprogramm, eine Förderung in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten (maximal jedoch 15.000 Euro je Gesamtmaßnahme), den Geltungsbereich, die Haushaltsmitteleinplanung sowie ein Inkraftreten am 01.02.2020.
4. Aktueller Bearbeitungsstand
Näheres dazu siehe hier https://www.freilassing.de/stadtentwicklung/kommunales-foerderprogramm/
5. Kosten, soweit bezifferbar
---
6. Geplante Umsetzung des Vorhabens/Projekts/nächste Schritte
siehe Ziffer 4
7. Betroffenes Stadtgebiet
Innenstadt
8. Bürgerbeteiligung vorgesehen
Form:
- bereits erfolgt: Informationsveranstaltung am 09.05.2019
- geplant: ---
9. Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes
Neugestaltung Freilassinger Innenstadt
Städtebauliche Sanierung Innenstadt
Anregung durch die Stadt Freilassing
Neuordnung Bahnhofsareal
1. Kurzbeschreibung
städtebauliche Neuordnung der nördlich und südlich an den Bahnkörper angrenzenden Gebieten; barrierefreier Ausbau
2. Zielsetzung
- Entwicklung eines innerstädtischen Quartiers im Bereich des Bahnhofes
- Verbesserung der Verbindung des Bahnhofes und der Innenstadt sowie des ruhenden und fließenden, öffentlichen und privaten Verkehrs
3. Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
- Stadtrat 26.09.2016: Auftragsvergabe zur Erstellung eines Rahmenplans Innenstadt mit Fortschreibung des Rahmenplans Bahnhofsareal einschließlich Beleuchtungskonzept - "Masterplan"; Beauftragung von Prof. Schirmer mit der städtebaulichen Betreuung
- Stadtrat 13.11.2017: Vorstellung des aktuellen Projektstandes zum barrierefreien Ausbau
- Stadtrat 22.01.2018: Beschlussfassung über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit
- Stadtrat 12.02.2018: Vorstellung der Machbarkeitsstudie und Beauftragung der Verwaltung, die weiteren Schritte zu veranlassen bzw. durchzuführen
- Stadtrat 12.11.2018: Beschlussfassung über den Umgriff des Sanierungsgebietes "Innenstadt und Bahnareal" und Durchführung einer vorbereitende Untersuchung
4. Aktueller Bearbeitungsstand
vorbereitende Untersuchung (Masterplan Innenstadt)
5. Kosten, soweit bezifferbar
noch offen
6. Geplante Umsetzung des Vorhabens/Projekts/nächste Schritte
Der Planfeststellungsantrag wurde von der Bahn im Oktober 2019 eingereicht. Nach dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens beginnen die Ausschreibungen und die Vergaben Anfang 2020. Die Bauausführung wird von Spätsommer 2021 bis Ende 2023/Anfang 2024 dauern.
7. Betroffenes Stadtgebiet
Bahnhofsareal und Innenstadt
8. Bürgerbeteiligung vorgesehen
Form:
- bereits erfolgt: Informationsveranstaltung, Workshop, prozessbegleitende Arbeitsgruppe;
Bürgerwerkstatt zur Innenstadt und Bahnhofsareal am 27.07.2017 - geplant: offen
9. Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes
Bahnhofsareal als neues urbanes Zentrum
Städtebauliche Sanierung Mitterfeld (Soziale Stadt)
Anregung durch die Stadt Freilassing
a) Bebauungsplan „Handwerkerhof“ (am Sudetenplatz)
1. Kurzbeschreibung
35. Änderung für den Bereich des Sudetenplatzes sowie der südlich und östlich angrenzenden Grundstücke
2. Zielsetzung
- Schaffung bauplanungsrechtlicher Voraussetzungen für eine Wohnbebauung der Grundstücke südlich und östlich des Sudetenplatzes
- Reduzierung der Verkehrsflächen
3. Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
Aufstellungsbeschluss im Stadtrat am 20.04.2009
4. Aktueller Bearbeitungsstand
Ausarbeitung eines Vorentwurfes für einen Bebauungsplan
5. Kosten, soweit bezifferbar
---
6. Geplante Umsetzung des Vorhabens/Projekts/nächste Schritte
Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach BauGB
7. Betroffenes Stadtgebiet
Klebing
8. Bürgerbeteiligung vorgesehen
Form: gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung
- bereits erfolgt: Gespräche mit betroffenen Grundstückseigentümern
- geplant: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach BauGB
9. Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes
Schaffung von zeitgemäßem Wohnraum und Verbesserung des Wohnumfeldes (Soziale Stadt)
Städtebauliche Sanierung Mitterfeld (Soziale Stadt)
Anregung durch die Stadt Freilassing
b) Neugestaltung Sudetenplatz
1. Kurzbeschreibung
Neugestaltung des Sudetenplatzes (Grünfläche und Straßenzug)
2. Zielsetzung
- Aufwertung der Grünfläche
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität
- Neuordnung und Beruhigung des ruhenden und fließenden Verkehrs mit Reduzierung der Verkehrsflächen
3. Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
Festlegung Entwurfskonzept im Bau-, Umwelt- und Energieausschuss am 28.11.2012
4. Aktueller Bearbeitungsstand
Ausarbeitung eines Vorentwurfes für einen Bebauungsplan (siehe 35. Bebauungsplanänderung „Handwerkerhof“ – Ziff. 2.3 Buchstabe a der Vorhabenliste)
5. Kosten, soweit bezifferbar
noch offen
6. Geplante Umsetzung des Vorhabens/Projekts/nächste Schritte
Bürgerbeteiligung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
7. Betroffenes Stadtgebiet
Klebing
8. Bürgerbeteiligung vorgesehen
Form:
- bereits erfolgt: Workshops am 18.11.2011 und 30.10.2012, Treffen Bürgerkreis zur Gestaltung des Platzes
- geplant: noch offen
9. Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes
Schaffung eines attraktiven Quartiersplatzes mit Aufenthaltsqualität (Soziale Stadt)
Städtebauliche Sanierung Mitterfeld (Soziale Stadt)
Anregung durch die Stadt Freilassing
c) Ausbau Richard-Strauss-Straße
1. Kurzbeschreibung
notwendiger Ausbau der Richard-Strauss-Straße
2. Zielsetzung
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse insbesondere für Fußgänger und Radfahrer
3. Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
Beauftragung des Büros Prof. Schirmer zur Erstellung eines Rahmenkonzeptes öffentlicher Raum für das Sanierungsgebiet Mitterfeld (Soziale Stadt); Grundlage: Verkehrsuntersuchung ARGE RatioPlan/TU-München
4. Aktueller Bearbeitungsstand
Aufgrund der geänderten Beitragsgestaltung (Wegfall der Straßenausbaubeiträge) werden Alternativen gesucht.
5. Kosten, soweit bezifferbar
noch offen
6. Geplante Umsetzung des Vorhabens/Projekts/nächste Schritte
siehe Ziff. 4
7. Betroffenes Stadtgebiet
Mitterfeld
8. Bürgerbeteiligung vorgesehen
Form:
- bereits erfolgt: Gespräche mit einigen Anliegern
- geplant: Abstimmung der Gestaltungsvorschläge mit Anliegern, Verkehrsplanern und dem Tiefbauamt
9. Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes
- Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
- Verbesserung des Wohnumfeldes (Soziale Stadt)
Städtebauliche Sanierung Mitterfeld (Soziale Stadt)
Anregung durch die Stadt Freilassing
d) Projekt "Urbane Platzgestaltung mit Naturerlebnis" (Mozartplatz)
1. Kurzbeschreibung
kreatives Gartenprojekt am Mozartplatz (in Zusammenarbeit mit der Fa. Globus, Gartenbauverein, Imkerverein, Akademie für Landschaftspflege, Schulen, Schülerforschungszentrum BGL u.a.)
2. Zielsetzung
In Form einer Bürgerbeteiligung erhält der Platz eine nachhaltige und urbane Nutzung. Die Idee ist es, gemeinsam mit Schulen, Vereinen und Anwohnern, diesen Platz in eine Art Naturerlebnisgarten umzugestalten. Insekten wie Wild- und Honigbienen stehen dabei im Vordergrund.
3. Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
Stadtratssitzung 01.08.2016
4. Aktueller Bearbeitungsstand
Der Platz wird aktiv begleitet und immer wieder verbessert oder auch verändert. Es handelt sich um einen Beteiligungsprozess.
5. Kosten, soweit bezifferbar
Das angedachte Engagement umfasst einen praktischen und finanziellen Einsatz durch die Fa. Globus, d. h. das Projekt soll mit Hilfe von Mitarbeitern und einer Summe von etwa 12.000 € unterstützt werden.
6. Geplante Umsetzung des Vorhabens/Projekts/nächste Schritte
siehe Ziff. 4
7. Betroffenes Stadtgebiet
Sanierungsgebiet Mitterfeld
8. Bürgerbeteiligung vorgesehen
Form:
- bereits erfolgt: Meinungsumfragen, Auftaktveranstaltung am 22.10.2016,
16. Juni 2017 Pflanzaktion; Sitzungen der Bürgerarbeitsgruppe; Eröffnungsfeier 06.07.2018 - laufend: Vorschläge und Mitarbeit der BürgerInnen (Kontakt: Michael Schweiger, Tel. 0170 /227 57 30
9. Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes
- Weiterentwicklung der Lebensräume für Flora/Fauna/Naturerlebnis
- Verbindung von Landschaft/Stadträumen
- neue Qualitäten im Wohnumfeld aufbauen
Bebauungsplan "Georg-Wrede-Straße"
Anregung durch die Stadt Freilassing
1. Kurzbeschreibung
Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Flächen südlich und nördlich der Georg-Wrede-Straße zwischen Rupertussteg und Schlenkenstraße
2. Zielsetzung
Durch die derzeit zum Ausbau vorgesehene Georg-Wrede-Straße werden v.a. in ihrem westlichen Abschnitt beiderseits Flächen erschlossen, deren Nutzung planungsrechtlich nicht ausreichend geregelt ist. Deshalb sollte hierfür ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
3. Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
- Aufstellungsbeschluss im Stadtrat am 11.07.2016
- Grundsatzbeschluss zu den städt. Planungsvorstellungen auf dem künftigen Kindergartengrundstück im Stadtrat am 01.08.2016
- Beschluss zur Billigung der Planung sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Stadtrat am 01.08.2016
- Abwägungsbeschluss zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Billigung des Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss zur formellen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Bau-, Umwelt- und Energieausschuss am 23.09.2020
- Abwägungsbeschluss zu den Ergebnissen der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung und der formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Billigung des geänderten Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss zur verkürzten und eingeschränkten erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Bau-, Umwelt- und Energieausschuss am 19.01.2021
- Abwägungsbeschluss zu den Ergebnissen der verkürzten und eingeschränkten erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung und der verkürzten und eingeschränkten erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Billigung des geänderten Bebauungsplanentwurfes sowie Satzungsbeschluss im Bau-, Umwelt- und Energieausschuss am 08.03.2021
4. Aktueller Bearbeitungsstand
Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Berchtesgadener Land vom 16.03.2021 und damit Inkrafttreten
5. Kosten, soweit bezifferbar
---
6. Geplante Umsetzung des Vorhabens/Projekts/nächste Schritte
---
7. Betroffenes Stadtgebiet
Neuhofham
8. Bürgerbeteiligung vorgesehen
Form: gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung
- bereits erfolgt: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach BauGB
- geplant: ---
9. Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes
Sicherung von Wohn- und Gewerbegebieten, Bildung, Kinderbetreuung
Bebauungsplan „Staufenstraße“ (2. Änderung)
Anregung durch die Stadt Freilassing
1. Kurzbeschreibung
2. Änderung für die Baufläche 1 an der Schlenkenstraße
2. Zielsetzung
Die Rahmenbedingungen sollen so verbessert werden, dass Aussicht auf eine wirtschaftliche Realisierung des geplanten Geschosswohnungsbaus besteht und tatsächlich Wohnraum geschaffen werden kann (Erhöhung der zulässigen Anzahl der Wohnungen).
3. Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
- Beschluss zur Änderung und frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Stadtrat am 27.04.2015
4. Aktueller Bearbeitungsstand
Der Stadtrat sprach sich in der Sitzung am 26.09.2016 dafür aus, die Bebauungsplanänderung einvernehmlich zurückzustellen.
5. Kosten, soweit bezifferbar
---
6. Geplante Umsetzung des Vorhabens/Projekts/nächste Schritte
---
7. Betroffenes Stadtgebiet
Neuhofham
8. Bürgerbeteiligung vorgesehen
Form: gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung
- bereits erfolgt: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach BauGB
- geplant: ---
9. Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes
Schaffung von Wohnraum
Bebauungsplan „Reichenhaller Straße II" (1. Änderung)
Anregung durch die Stadt Freilassing
1. Kurzbeschreibung
1. Änderung zur Festlegung der Art der Nutzung
2. Zielsetzung
Ermöglichung einer Ansiedlung von anderweitigen Gewerbebetrieben
3. Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
Beschluss im Stadtrat am 01.08.2016 zur Änderung im beschleunigten Verfahren und Beteiligung der Öffentlichkeit zur Unterrichtung über die allgemeinen Zeile und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung
4. Aktueller Bearbeitungsstand
ruht aufgrund Änderung der Eigentumsverhältnisse
5. Kosten, soweit bezifferbar
---
6. Geplante Umsetzung des Vorhabens/Projekts/nächste Schritte
---
7. Betroffenes Stadtgebiet
Neuhofham /Engerach
8. Bürgerbeteiligung vorgesehen
Form: gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung
- derzeit: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach BauGB
- geplant: ---
9. Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes
Schaffung von Gewerbeflächen
Bebauungsplan „Engerach" (27. Änderung)
Anregung durch die Stadt Freilassing
1. Kurzbeschreibung
27. Änderung des Bebauungsplanes „Engerach“ hinsichtlich der Festsetzungen von Sichtdreiecken und Einfriedungen
2. Zielsetzung
Die beiden Verfahren (zwei unterschiedlich räumliche Geltungsbereiche) im Rahmen der 26. Bebauungsplanänderung sind verfahrenstechnisch abzutrennen. Somit wird die Änderung der Regelungen zu Sichtdreiecken und Einfriedungen als gesondertes Verfahren im Rahmen einer 27. Änderung des Bebauungsplanes fortgeführt.
3. Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
- Beschluss zur Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Bau-, Umwelt- und Energieausschuss am 13.02.2017
4. Aktueller Bearbeitungsstand
Vorbereitung erneute Auslegung
5. Kosten, soweit bezifferbar
---
6. Geplante Umsetzung des Vorhabens/Projekts/nächste Schritte
Auslegung
7. Betroffenes Stadtgebiet
Neuhofham/Engerach
8. Bürgerbeteiligung vorgesehen
Form: gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung
- abgeschlossen: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach BauGB (im Rahmen der 26. Bebauungsplanänderung)
- geplant: Beteiligung der Öffentlichkeit nach BauGB
9. Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes
Schaffung von Wohnraum
vorhabenbezogener Bebauungsplan "Matulusstraße"
Anregung durch die Stadt Freilassing
1. Kurzbeschreibung
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung eines durchgrünten Wohnquartiers
2. Zielsetzung
Schaffung von qualitativen Wohnraum mit attraktiven Freiflächen im Rahmen einer Innenentwicklung mittels einer bedarfsorientierten und ortsverträglichen Nachverdichtung und Nachnutzung von nicht und mindergenutzten Flächen
3. Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
Stadtrat 12.11.2018: Der Stadtrat beschloss, dass sich die betreffenden Flurstücke für die Errichtung von Wohngebäuden im Geschosswohnungsbau eignen. Zukünftige Wohngebäude sollten entsprechend der im ISEK formulierten städtebaulichen Zielvorstellung, Schaffung von "Wohnraum für alle" mindestens Anteile an geförderten und freifinanzierten Mietwohnungen aufweisen und drei bis vier Geschosse ohne ausbaubares Dachgeschoss aufweisen können (GFZ max. 0,75).
Stadtrat 10.12.2018: Mit Einleitungsbeschluss hat der Stadtrat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren beschlossen.
Im Stadtrat am 12.11.2018 wurde eine grobe städtebauliche Grundkonzeption für den Bereich der Flurstücke 419/6 und 418 Gemarkung Freilassing beschlossen.
Stadtrat 25.03.2019: Kenntnisnahme zum vorliegenden Entwurf zum Vorhaben- und Erschließungsplan
Stadtrat 29.07.2019: Billigung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Matulusstraße" und den Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
4. Aktueller Bearbeitungsstand
Bürgerentscheide wurden am 19.07.2020 durchgeführt; Ergebnisse siehe hier https://www.freilassing.de/aktuelles/artikel/ergebnisse-buergerentscheide-matulusgarten/
5. Kosten, soweit bezifferbar
---
6. Geplante Umsetzung des Vorhabens/Projekts/nächste Schritte
Erstellung verschiedener Gutachten (wie Verkehrsuntersuchung, immissionsschutzrechtliche Beurteilung)
7. Betroffenes Stadtgebiet
Mitterfeld, Salzburghofen
8. Bürgerbeteiligung vorgesehen
Form:
- bereits erfolgt: Informationsveranstaltung am 06.06.2018 um 18 Uhr im Rathaussaal, gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung; Auslegung in der Zeit von 14.08.2019 bis 23.09.2019 im Rathaus
- geplant: weitere Beteiligung der Öffentlichkeit nach BauGB
Bebauungsplan "Obere Feldstraße" (9. Änderung)
Anregung durch die Stadt Freilassing
1. Kurzbeschreibung
9. Änderung des Bebauungsplanes "Obere Feldstraße" für den Bereich der unbebauten Fläche an der Jacques-Offenbach-Straße
2. Zielsetzung
Die Innenentwicklung ist eine maßgebliche Zielvorstellung der städtebaulichen Entwicklung in der Stadt Freilassing, die unter anderem auch im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes festgestellt wurde. Hierbei sind insbesondere bestehende Wohnbauflächenpotentiale zu lokalisieren und optimal zu nutzen. Dies betrifft insbesondere bereits erschlossene Flächen im bestehenden Siedlungsgefüge.
3. Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
- Aufstellungsbeschluss im Stadtrat am 24.09.2018
- Billigung des Vorentwurfes der 9. Änderung in der Fassung vom 29.10.2019 sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Stadtrat am 11.11.2019
- Abwägungsbeschluss zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Billigung des Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss zur formellen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Bau-, Umwelt- und Energieausschuss am 23.09.2020
- Abwägungsbeschluss zur den Ergebnissen der formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Billigung des geänderten Bebauungsplanentwurfes sowie Satzungsbeschluss im Bau-, Umwelt- und Energieausschuss am 08.02.2021
4. Aktueller Bearbeitungsstand
Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Berchtesgadener Land und damit Inkrafttreten am 23.02.2021
5. Kosten, soweit bezifferbar
---
6. Geplante Umsetzung des Vorhabens/Projekts/nächste Schritte
---
7. Betroffenes Stadtgebiet
Mitterfeld
8. Bürgerbeteiligung vorgesehen
Form: gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung
- derzeit: Beteiligung der Öffentlichkeit nach BauGB
- geplant: ---
9. Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes
- Innenentwicklung durch Nachverdichtung
- Schaffung von Wohnraum
- Neuordnung der Erschließung und des ruhenden Verkehrs
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Eham"
Anregung durch die Stadt Freilassing
1. Kurzbeschreibung
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet nördlich der Laufener Straße (BGL 2) sowie westlich und östlich des Sommerwegs (ca. 104.000 m³)
2. Zielsetzung
Ermöglichung eines optimalen städtebaulichen Überganges von eher kleinteiligen Wohnnutzungen zu großflächigen gewerblichen Nutzungen und immissionsschutzrechtlicher Vorteile
3. Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
- Aufstellungsbeschluss im Stadtrat am 24.09.2018
- Stadtrat 08.07.2019: Beschlussfassung zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
4. Aktueller Bearbeitungsstand
Vorbereitung der Auslegung
5. Kosten, soweit bezifferbar
---
6. Geplante Umsetzung des Vorhabens/Projekts/nächste Schritte
Auslegung
7. Betroffenes Stadtgebiet
Eham
8. Bürgerbeteiligung vorgesehen
Form: gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung
- derzeit: ---
- geplant: Beteiligung der Öffentlichkeit nach BauGB
9. Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes
- Schaffung von hochwertigen Gewerbeflächen für verarbeitendes Gewerbe
- Schaffung von Wohnraum
- Sicherung und Ausbau der Erschließung
- Nutzung der bestehenden Verkehrsinfrastrukturen
- Förderung des Fuß- und Radweges
Bebauungsplan "Bauhof am Aumühlweg"
Anregung durch die Stadt Freilassing
1. Kurzbeschreibung
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet am Aumühlweg nördlich der Kläranlage (Flurnummern 169, 172, 192, 192/2, 193, 193/2, 217, 221/2)
2. Zielsetzung
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Errichtung einer Anlage, in der zum einen flächensparend und zum anderen unter Nutzung gemeinsamer Infrastruktur die Einrichtungen des kommunalen Bauhofs zusammen mit denen der Stadtwerke untergebracht werden. Darin soll die bereits bestehende Energiezentrale als Teil des städtischen Energieverbunds mit mehreren städtischen Einrichtungen integriert werden. Durch die Einbindung in den räumlichen Zusammenhang mit der Kläranlage und der städtischen Sport- und Freizeitanlage „Erholungspark Badylon“ sollen durch Zentralisierung mehrerer städtischer Einrichtungen an einem Ort weitere Synergieeffekte genutzt werden.
3. Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
- Aufstellungsbeschluss im Stadtrat am 21.01.2019
- Billigung des Bebauungsplanvorentwurfes sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Stadtrat am 03.08.2021
- Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Abwägung) sowie Billigung des Bebauungsplanentwurfes und Beschluss zur öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange im Bau-, Umwelt- und Energieausschuss am 15.03.2022
- Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Satzungsbeschluss im Bau-, Umwelt- und Energieausschuss am 31.05.2022
4. Aktueller Bearbeitungsstand
---
5. Kosten, soweit bezifferbar
---
6. Geplante Umsetzung des Vorhabens/Projekts/nächste Schritte
Rechtskraft des Bebauungsplanes mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 09.08.2022
7. Betroffenes Stadtgebiet
Salzburghofen/Badylon
8. Bürgerbeteiligung vorgesehen
Form: gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung
- derzeit: ---
- geplant: ---
9. Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes
- Erfüllung der Aufgaben für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bebauungsplan "Salzburger Platz Nord"
Anregung durch die Stadt Freilassing
1. Kurzbeschreibung
Aufstellung eines Bebauungsplanes zur maßvollen baulichen Nachverdichtung mit städtebaulicher Bedeutung
2. Zielsetzung
- Innenentwicklung durch ortsverträgliche Nachverdichtung an sich kreuzenden zentralörtlichen Erschließungsachsen
- Größere Freiheiten hinsichtlich der Nutzungsmischung sowie Maßes der baulichen Nutzung durch die Festsetzung eines Urbanen Gebietes (MU)
- Schaffung von Wohnraum
- Ausschluss von Wohnnutzung im Erdgeschoss, um eine Belegung der Innenstadt zu erreichen und eine ausreichende Wohnqualität sicher zu stellen
- Bildung einer städtebaulichen Raumkante, um eine geschlossene Straßenlinie zu erzielen
- Vorsehen eines städtebaulichen Merkzeichens nördlich des Salzburger Platzes zur räumlichen Fassung des Salzburger Platzes
- Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse
3. Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
- Beschluss im Stadtrat am 14.10.2019 über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Salzburger Platz Nord" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
- Sonderausschuss zur Bewältigung der Cononakrise am 23.06.2020: Beschlussfassung über die Erweiterung des vorgesehenen Geltungsbereiches
- Beschluss im Stadtrat am 25.03.2021 über eine geschlossene Bebauung, wie in der städtebaulichen Studie dargestellt, Beauftragung der Verwaltung, die weiteren Schritte für die Bauleitplanung einzuleiten sowie Delegation auf den Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
4. Aktueller Bearbeitungsstand
Einleitung der weiteren Schritte für die Bauleitplanung
5. Kosten, soweit bezifferbar
---
6. Geplante Umsetzung des Vorhabens/Projekts/nächste Schritte
Bauleitplanung
7. Betroffenes Stadtgebiet
Innenstadt
8. Bürgerbeteiligung vorgesehen
Form:
- bereits erfolgt: ---
- geplant: gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung
9. Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes
- Innenentwicklung
- Stärkung der Innenstadt in ihrer Versorgungsfunktion und ihrer Funktionsvielfalt als Wohn- und Arbeitsplatzstandort
- Erhalt und Ausbau der Innenstadt als Treffpunkt und Kommunikationspunkt
- gestalterische Aufwertung und Stärkung des Salzburger Platzes
vorhabenbezogener Bebauungsplan "Lindenplatz West"
Anregung durch die Stadt Freilassing
1. Kurzbeschreibung
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet südlich der Lindenstraße im Übergang zur Bahnunterführung
Im Masterplan Innenstadt sind hier städtebauliche Missstände ermittelt worden. Der dort befindliche nicht erkennbare Platz ist dominiert vom Straßenverkehr. Die brachliegenden mindergenutzten Flächen entsprechen nicht der gegebenen Zentralität und den aktuellen Ansprüchen an einen anziehenden Stadteingang.
2. Zielsetzung
Die vorgesehene Nachverdichtung und die entsprechend verfolgte Innenentwicklung, die Stärkung der Innenstadt in ihrer Versorgungsfunktion und ihrer Funktionsvielfalt als Wohn- und Arbeitsplatzstandort, der Erhalt und Ausbau der Innenstadt als Treffpunkt und Kommunikationspunkt sowie die gestalterische Aufwertung und Stärkung des südlichen Stadteingangs entsprechend den Zielen des ISEK bzw. den städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt, die im Masterplan Innenstadt und der Machbarkeitsstudie Bahnhof und Bahnhofsumfeld dokumentiert sind.
3. Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
- Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Lindenplatz West" im beschleunigten Verfahren mit einhergehender teilweiser Überplanung des Bebauungsplanes "Bahnhofsplatz" im Stadtrat am 11.11.2019
4. Aktueller Bearbeitungsstand
- amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Berchtesgadener Land Nr. 47 vom 19.11.2019
5. Kosten, soweit bezifferbar
---
6. Geplante Umsetzung des Vorhabens/Projekts/nächste Schritte
Vorbereitung der formellen Beteiligung (Im Bebauungsplanverfahren kann die vorliegende Grundkonzeption weiter ausgestaltet bzw. geändert werden.)
7. Betroffenes Stadtgebiet
Innenstadt (Übergang Bahnhof)
8. Bürgerbeteiligung vorgesehen
Form: gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung
- abgeschlossen: ---
- geplant: Beteiligung der Öffentlichkeit nach BauGB
9. Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes/ Masterplanes
- Innenentwicklung durch ortsverträgliche Nachverdichtung an zentralörtlichen Erschließungsachsen
- größere Freiheiten hinsichtlich der Nutzungsmischung sowie des Maßes der baulichen Nutzung durch die Festsetzung eines Urbanen Gebietes (MU)
- Schaffung von Wohnraum
- Schaffung von gewerblichen Flächen
- Ausschluss von Wohnnutzung im Erdgeschoss, um eine Belegung der Innenstadt zu erreichen und eine ausreichende Wohnqualität sicher zu stellen
- Bildung einer städtebaulichen Raumkarte, um eine geschlossene Straßenlinie zu erzielen
- Vorsehen eines städtebaulichen Merkzeichens am südlichen Eingang der Innenstadt zur räumlichen Fassung eines Platzes
- Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Liegnitzer Straße"
Anregung durch die Stadt Freilassing
1. Kurzbeschreibung
Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet an der Liegnitzer Straße" zur Schaffung von Planungsrecht. Die Firma Hawle Armaturen GmbH plant die Errichtung eines Logistikzentrums als Grundlage für eine langfristige Standortsicherung in Freilassing.
2. Zielsetzung
Um die Qualität des Gewerbestandortes Freilassing für hochwertige, arbeitsplatzintensive Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes zu sichern und auszubauen sowie den Arbeitsstandort Freilassing zu festigen, sieht die Stadt gemäß ISEK unter anderem die Nachverdichtung und Qualifizierung von bestehenden Gewerbeflächen als notwendig an.
3. Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
- Stadtratsbeschluss vom 11.11.2019 über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet an der Liegnitzer Straße" mit einhergehender Überplanung des Bebauungsplanes "Kesselpoint"
4. Aktueller Bearbeitungsstand
- amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Berchtesgadener Land Nr. 47 vom 19.11.2019
5. Kosten, soweit bezifferbar
---
6. Geplante Umsetzung des Vorhabens/Projekts/nächste Schritte
- rechtliche Prüfung, ob mit den aktuellen Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes das Entwicklungsgebot gewährleistet ist
- Durchführung notwendiger Gutachten, wie Verkehrsgutachten, Immissionsgutachten, spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen und Bodengutachten
7. Betroffenes Stadtgebiet
Industriegebiet Nord
8. Bürgerbeteiligung vorgesehen
Form: gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung
- abgeschlossen: ---
- derzeit: Beteiligung der Öffentlichkeit nach BauGB
9. Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes
- Nachverdichtung und Qualifizierung von bestehenden Gewerbeflächen
- wachstumsorienterte Gewerbeflächenentwicklung und Bereitstellung von hochwertigen Gewerbeflächen
- Innenentwicklung und Revitalisierung
- Sicherung unter-/mindergenutzter Gewerbeflächen
Bebauungsplan "Sonnenfeld am Naglerwald" (44. Änderung)
Anregung durch die Stadt Freilassing
1. Kurzbeschreibung
Aufstellung der 44. Änderung des Bebauungsplanes "Sonnenfeld am Naglerwald" zur Umsetzung einer geänderten Erschließungskonzeption und die erstmalige Herstellung der Straße Sonnenfeld im nördlichen Abschnitt
2. Zielsetzung
- Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit einer Erschließungsstraße zur Anpassung der verkehrlichen Erschließung an den Bedarf
- Innenentwicklung durch Wiedernutzbarmachung von Flächen
- sparsamer Umgang mit Grund und Boden durch flächensparende Erschließungsform und Nutzung der bestehenden Erschließungsinfrastruktur
- Klimaschutz durch Anpassung an den Klimawandel und Vorsehung einer Versickerung von anfallenden Niederschlagswasser
- Erhalt und Sicherung eines Waldes
3. Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
- Stadtratsbeschluss vom 24.02.2020 über die Aufstellung der 44. Änderung, Billigung des Bebauungsplanentwurfes sowie Beauftragung der Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen
- Sonderausschuss zur Bewältigung der Coronakrise am 23.06.2020: Beschlussfassung über die Erweiterung des vorgesehenen Geltungsbereiches
- Bau-, Umwelt- und Energieausschuss am 23.09.2020: Abwägungsbeschluss zu den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Billigung des Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss zur formellen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- Bau-, Umwelt- und Energieausschuss am 19.01.2021: Abwägungsbeschluss zu den Ergebnissen der formellen Öffentlichkeitsarbeit und der formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Billigung des geänderten Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss zur verkürzten und eingeschränkten erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- Abwägungsbeschluss zu den Ergebnissen der verkürzten und eingeschränkten erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung und der verkürzten und eingeschränkten erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Billigung des Bebauungsplanentwurfes sowie Satzungsbeschluss im Bau-, Umwelt- und Energieausschuss am 08.03.2021
4. Aktueller Bearbeitungsstand
- Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Berchtesgadener Land vom 16.03.2021 und damit Inkrafttreten
5. Kosten, soweit bezifferbar
---
6. Geplante Umsetzung des Vorhabens/Projekts/nächste Schritte
---
7. Betroffenes Stadtgebiet
Innenstadt
8. Bürgerbeteiligung vorgesehen
Form: gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung
- bereits erfolgt: Beteiligung der Öffentlichkeit nach BauGB
- geplant: ---
9. Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes
- siehe Ziffer 2
Bebauungsplan "Freilassinger Feld an der Staufenstraße"
Anregung durch die Stadt Freilassing
1. Kurzbeschreibung
Der Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Freilassinger Feld an der Staufenstraße" südlich der Georg-Wrede-Straße und nördlich des Bahnhaltepunktes Freilassing-Hofham ist die Entwicklung der bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen für Wohnen, Gewerbe, Bildung und Naherholung.
2. Zielsetzung
Die ca. 116.000 qm große zentrumnahe Fläche soll entwickelt und verschiedenen Nutzungen, wie Wohnen, Gewerbe und Bildung, zugeführt werden. Im Norden des Geltungsbereichs soll die bestehende Mischnutzung aufrechterhalten und Flächen für Gewerbe sowie für die Entwicklung eines Grundschulstandortes entwickelt werden. Dieser Standort ermöglicht die Schaffung von Synergieeffekten mit der bestehenden Realschule im Osten, insbesondere bei der Nutzung der bestehenden und auszubauenden Sportanlagen. Im Süden des Geltungsbereichs soll insbesondere Wohnnutzung verortet werden. Darüber hinaus soll durch Aufplanung des Gebietes der Ausbau der sozialen Infrastruktur erfolgen und neben der potentiellen Entwicklung einer Fläche für einen Grundschulbau der Bau einer Kinderbetreuungseinrichtung ermöglicht werden.
3. Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
- Stadtratsbeschluss vom 03.11.2020 über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Freilassinger Feld an der Staufenstraße", Beschlussfassung über eine Veränderungssperre als Satzung, Beschlussfassung über die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes (der Umgriff entspricht dem des Bebauungsplanes), Beschlussfassung einer Entwicklungsstudie
4. Aktueller Bearbeitungsstand
- amtliche Bekanntmachung
5. Kosten, soweit bezifferbar
---
6. Geplante Umsetzung des Vorhabens/Projekts/nächste Schritte
- Vorbereitung der Beschlussfassung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
7. Betroffenes Stadtgebiet
Hofham
8. Bürgerbeteiligung vorgesehen
Form: gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung
- bereits durchgeführt: Gespräche mit Eigentümern
- derzeit: Beteiligung der Öffentlichkeit nach BauGB
9. Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes
- Entwicklung bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzter Flächen sowie einzelner Gewerbeflächen in zentrumsnaher Gebietslage für Wohnen, Gewerbe, Bildung und Naherholung
- Entwicklung eines Mischgebietes im Norden, von Sondergebietsflächen für eine Grundschule im Nordosten und eines Allgemeinen Wohngebietes im Süden des Geltungsbereiches
- Entwicklung verdichteter Wohnformen und Schaffung eines Bebauungsmix aus Doppel- und Reihenhäusern sowie mehrgeschossigem Wohnungsbau
- Vergabe von Grundstücken über die „Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken an junge Familien der Stadt Freilassing“
- Entwicklung und Verbesserung der sozialen Infrastruktur durch Entwicklung von Flächen für den Bau einer Grundschule und eines Kindergartens
- Nutzungsänderung der bestehenden Flächen der Berufsschule nach Neubau
- Entwicklung der Grünausstattung (Entwicklung von zusammenhängenden öffentlichen Grün- und Naherholungsflächen)
- Verkehrliche Infrastrukturentwicklung unter Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer
- Stärkung und bessere Anbindung an den Bahnhaltepunkt Freilassing-Hofham
- Durchwegung des Plangebietes und Stärkung des Fuß- und Radwegenetzes, u.a. mit Anbindung an den Rupertussteg
- Entwicklung einer übergeordneten Erschließung der Entwicklungsfläche
Bebauungsplan "Bildungszentrum am Bahnhof"
Anregung durch die Stadt Freilassing
1. Kurzbeschreibung
Anlass und Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes "Bildungszentrum am Bahnhof" südlich der Georg-Wrede-Straße und der Bahnhofstraße, westlich der Hermann-Löns-Straße einschließlich der bestehenden Anlagen der Realschule und der Berufsschule ist die Entwicklung und Neuordnung der zentral gelegenen Flächen am Bahnhof.
2. Zielsetzung
Die im Norden und Osten des vorgesehenen Geltungsbereichs in Teilen gewerblich, aber auch mindergenutzten Flächen sollen städtebaulich aufgewertet, nachverdichtet und in Teilen einer anderen Nutzung wie bisher zugeführt werden. Der aktuelle südliche Bildungsstandort der Stadt Freilassing, der sich über die Flächen im südlichen Bereich des Bahnhofs erstreckt und aktuell die Staatliche Berufsschule Berchtesgadener Land als auch die Realschule im Rupertiwinkel umfasst, soll durch Schaffung entsprechenden Planungsrechts gesichert und erweitert werden. Ferner ist vorgesehen, weitere weitergehende Bildungseinrichtungen anzusiedeln, um den Bildungsstandort zu stärken und Synergieeffekte in Verbindung mit der Berufsschule zu nutzen. Hierzu soll die zentral gelegene Fläche südlich des Bahnhofs entwickelt, städtebaulich aufgewertet und neu geordnet werden.
3. Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
- Stadtratsbeschluss vom 03.11.2020 über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bildungszentrum am Bahnhof", Beschlussfassung über eine Veränderungssperre als Satzung, Beschlussfassung über die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (der Umgriff entspricht dem des Bebauungsplanes), Beschlussfassung einer Entwicklungsstudie
- Stadtratsbeschluss vom 27.09.2022: Änderung des Geltungsbereiches, Billigung der Varianten A1 und A2 mit Begründung sowie Beschluss zur informellen Bürger- und Behördenbeteiligung
4. Aktueller Bearbeitungsstand
Die städtebaulichen Entwürfe Alternativen 1 und 2 zum "Bildungszentrum am Bahnhof" mit Begründung und erster Verschattungsstudie können in der Zeit von Mittwoch, 05.10.2022 bis einschließlich Montag, 07.11.2022 auf der Homepage der Stadt Freilassing (www.freilassing.de) unter der Rubrik: Rathaus/ Bürgerservice/ Bebauungspläne - Flächennutzungspläne/ Aufstellung/ Änderung eingesehen werden.
Außerdem liegen die Unterlagen im Rathaus der Stadt Freilassing, Münchener Straße 15, Zimmer Nummer 05 und 06 während der allgemeinen Dienststunden (von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nachmittags nach Terminvereinbarung Tel.: 08654 3033-0) öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail abgegeben werden. Die E-Mail richten Sie bitte an: stadtplanungfreilassingde.
5. Kosten, soweit bezifferbar
---
6. Geplante Umsetzung des Vorhabens/Projekts/nächste Schritte
- Bürgerbeteiligung
7. Betroffenes Stadtgebiet
siehe oben Ziff. 1
8. Bürgerbeteiligung vorgesehen
Form: gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung
- bereits durchgeführt: ---
- derzeit: Beteiligung der Öffentlichkeit nach BauGB
9. Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes
- Ausbau und Weiterentwicklung des Berufsschulstandortes für die Berufsschule und weitergehende Bildungseinrichtungen mit entsprechender Flächenmehrung und dichterer Bebauung unter Hinzunahme bzw. Überplanung von in Teilen mindergenutzten Flächen sowie Flächen von derzeit der Lage und Funktion nicht entsprechenden gewerblichen Nutzungen südlich der Bahnhofsstraße und Georg-Wrede-Straße
- Ansiedlung weiterer weitergehender Bildungseinrichtungen, um den Bildungsstandort zu stärken und Synergieeffekte in Verbindung mit der Berufsschule zu nutzen
- Nutzungsänderung der bestehenden Flächen der Berufsschule nach Neubau
- Schaffung einer Erweiterungsmöglichkeit der Realschule im Bereich des bestehenden Standortes
- Schaffung eines Standortes für eine Grundschule in einer gesamtstädtisch abgestimmten Lage
- Ausbau und Weiterentwicklung des Angebotes an Sportstätten an der Realschule und synergetische Nutzung durch vorhandene andere Bildungseinrichtungen im Quartier
- Schaffung und Sicherung von gemischt genutzten Flächen für Wohnraum und Flächen für gewerbliche Nutzungen, die mit dem Wohnen vereinbar sind
- Schaffung einer städtebaulich attraktiven und stadtbildprägenden Situation im Bereich der Georg-Wrede-Straße und Bahnhofsstraße durch Neuordnung und Nutzung mit einer nachverdichteten und hochfrequentierten Nutzung
- Schaffung einer übergeordneten Fuß- und Radwegeverbindung zur Anbindung des Bildungszentrums an den übergeordneten Fuß- und Radverkehr mit Anbindung an die nördlichen Stadtteile
Bebauungsplan "Historische Stadtteilmitte Salzburghofen"
Anregung durch die Stadt Freilassing
1. Kurzbeschreibung
Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Flächen östlich der Laufener Straße und westlich des städtischen Friedhofs
2. Zielsetzung
- Ensemble- und Platzbildung unter Berücksichtigung der vorhandenen Baudenkmäler und Einbindung der neuen Gebäudeteile
- Möglichkeit der Errichtung eines sog. "Bürgersaals" für soziale und kulturelle Veranstaltungen für Vereine, Kirchen und Bürgerinnen und Bürger
- Möglichkeit der Errichtung eines Ausstellungsraums für die Darstellung des historischen Ursprungs der Gebäude, der Pfarrökonomie und der Verbindung nach Salzburg etc.
- Platz- und Ensemblegestaltung mit historischem Pfarrgarten sollen die Freianlagen um die Gebäude prägen; der Pfarrgarten soll entsprechend den historischen Grundalgen hergestellt und privat bewirtschaftet werden
- Möglichkeit der Schaffung einer Außengastronomie und Aufenthaltsmöglichkeiten für entsprechende soziale und kulturelle Veranstaltungen
- Erweiterung der bestehenden Parkflächen für die verschiedenen zukünftigen Nutzungen
- Verlegung der bisherigen Erschließung der Parkierungsanlage
- Ausführung des bisherigen Straßenraums von der Laufener Straße bis zum Eingangsbereich des Friedhofs zukünftig als verkehrsberuhigter Bereich
- Schaffung eines neuen und attraktiven Hauptzugangs des Friedhofs durch eine attraktive Platzgestaltung und Anbindung des Parkplatzes
3. Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
- Aufstellungsbeschluss (beschleunigtes Verfahren), Billigung des Bebauungsplanvorentwurfes sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Bau-, Umwelt- und Energieausschuss am 11.05.2021
- Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Billigung des Bebauungsplanentwurfes und Beschluss zur öffentlichen Auslegung in der Bau-, Umwelt- und Energieausschusssitzung am 05.04.2022
- Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Abwägung) sowie Satzungsbeschluss in der Bau-, Umwelt- und Energieausschusssitzung am 12.10.2022
4. Aktueller Bearbeitungsstand
Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Berchtesgadener Land Nr. 46 vom 15.11.2022 und somit Rechtskraft des Bebauungsplanes
5. Kosten, soweit bezifferbar
---
6. nächste Schritte
---
7. Betroffenes Stadtgebiet
Salzburghofen
8. Bürgerbeteiligung vorgesehen
Form: gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung
- bereits erfolgt: Beteiligung der Öffentlichkeit nach BauGB
- geplant: ---
Bebauungsplan "Kesselpoint" (33. Änderung)
Anregung durch die Stadt Freilassing
1. Kurzbeschreibung
Anlass und Ziel der Aufstellung der 33. Änderung des Bebauungsplanes "Kesselpoint" ist es, die Qualität des Gewerbestandortes Freilassing für hochwertige, arbeitsplatzintensive Unternehmen des verarbeitenden Gewebes zu sichern und auszubauen sowie den Arbeitsstandort Freilassing zu festigen. Die Stadt Freilassing sieht gemäß ISEK unter anderem die Nachverdichtung und Qualifizierung von bestehenden Gewerbeflächen als notwendig an.
2. Zielsetzung
- Schaffung von hochwertigen Gewerbeflächen für verarbeitendes Gewerbe
- Sicherung bestehender Gewerbeflächen als solcher
- Innenentwicklung durch Nutzung von Nachverdichtungspotentialen bestehender Gewerbeflächen
- Neuordnung, Sicherung und Verbesserung der Erschließung
- Nutzung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur (hier soll speziell der Gleisanschluss hervorgehoben werden)
- Durchmischung hochwertiger Betriebe für einen hohe Intensität von Arbeitsplätzen
- keine neuen verkehrsintensiven Gewerbeeinrichtungen
3. Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses am 28.03.2023
4. Aktueller Bearbeitungsstand
Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Berchtesgadener Land
5. Kosten, soweit bezifferbar
---
6. Geplante Umsetzung des Vorhabens/Projekts/nächste Schritte
Vorbereitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
7. Betroffenes Stadtgebiet
Kesselpoint
8. Bürgerbeteiligung vorgesehen
Form: gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung
- bereits erfolgt: ---
- geplant: formelle Beteiligung der Öffentlichkeit nach BauGB
Bebauungsplan "Nördliche Erweiterung Industriegebiet Süd - Vorhaben Dankl"
Anregung durch die Stadt Freilassing
1. Kurzbeschreibung
Der Freilassinger Betrieb Dankl Dampfsysteme benötigt einen neuen Gewerbestandort. Aufgrund der Lage am Rand des bestehenden "Industriegebietes Süd" und der immissionsschutzrechtlichen Besonderheiten soll die Zulässigkeit der geplanten Vorhabens im Rahmen einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geregelt werden. Damit können die Interessen der Stadt Freilassing an einer städtebaulich geordneten Entwicklung an diesem Ort in besonderer Weise sichergestellt werden. Besonderes Augenmerk gilt u.a. dem aktuell bestehenden Lärmschutzwall und der entsprechenden Neuerrichtung an anderer Stelle. Die Erschließung soll über die Traunsteiner Straße erfolgen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes setzt eine Änderung des Flächennutzungsplanes voraus.
2. Zielsetzung
- Schaffung von hochwertigen Gewerbeflächen für verarbeitendes Gewerbe
- Sicherung des Standorts für ein heimisches Unternehmen
- Nutzung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur
- Lärmschutz bestehender und geplanter schutzwürdiger Nutzungen
- Einbindung in das bestehende und in das mit dem ISEK geplante Siedlungsgefüge
3. Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
Beschluss zur Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes sowie zur Aufstellung der 38. Änderung des Flächennutzungsplans am 22.03.2022 im Stadtrat
4. Aktueller Bearbeitungsstand
Vorbereitung des Parallelverfahrens
5. Kosten, soweit bezifferbar
---
6. Geplante Umsetzung des Vorhabens/Projekts/nächste Schritte
Durchführung Parallelverfahren (Aufstellung Bebauungsplan - Aufstellung Flächennutzungsplan)
7. Betroffenes Stadtgebiet
Industriegebiet Süd
8. Bürgerbeteiligung vorgesehen
Form: gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung
- bereits erfolgt: Anliegerversammlung
- geplant: gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung
Bebauungsplan "Peterskirche" (3. Änderung)
Anregung durch die Stadt Freilassing
1. Kurzbeschreibung
Die vom Stadtrat als Grundlage für die weitere Planung beschlossene Variante 9 beinhaltet eine Erweiterung des bestehenden Schulgebäudes im Nordwesten. Der für das Grundstück der Mittelschule maßgebliche Bebauungsplan "Peterskirche" lässt die Erweiterung an der vorgesehenen Stelle nicht zu. Daher ist zur Verwirklichung des Vorhabens unter Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung gemäß § 1 Abs. 3 BauGB die Änderung des Bebauungsplans erforderlich.
2. Zielsetzung
Ziel der Änderung ist die Schaffung eines bedarfsgerechten Schulgebäudes mit zusätzlichen Erweiterungsmöglichkeiten für die weitere Zukunft und die Erhaltung großzügiger Freibereiche mit Stärkung der Beziehung zum angrenzenden Schulwald.
Zweck der Planung ist die Aufrechterhaltung der grundlegenden Infrastruktur im Bereich der schulischen Bildung in der Stadt Freilassing entsprechend der prognostizierten demografischen Entwicklung.
3. Politischer Beschluss zum Vorhaben/Projekt
Der Bebauungsplan "Peterskirche" ist 1969 in Kraft getreten. Mit der 1. Änderung wurde 1974 die Grundlage für die Errichtung der heutigen Mittelschule geschaffen. Mit der 2. Änderung wurden 2010 die Voraussetzungen für die Veränderungen im Zuge der Generalsanierung geschaffen.
Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes, Billigung der Planung und Beschluss zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses am 02.05.2023
4. Aktueller Bearbeitungsstand
Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Berchtesgadener Land
5. Kosten, soweit bezifferbar
---
6. Geplante Umsetzung des Vorhabens/Projekts/nächste Schritte
Vorbereitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
7. Betroffenes Stadtgebiet
Salzburghofen
8. Bürgerbeteiligung vorgesehen
Form: gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung
- bereits erfolgt: ---
- geplant: formelle Beteiligung der Öffentlichkeit nach BauGB
Anregungen
Mitgestaltende Bürgerbeteiligung zu Vorhaben, für die keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist, kann angeregt werden, von der Bürgerschaft, vom ersten Bürgermeister und vom Stadtrat.
• Bürgerschaft
Eine Anregung zu Bürgerbeteiligung von Seiten der Bürgerschaft kann über das Sammeln von Unterschriften erfolgen.
Die Anregung erfolgt in zwei Schritten:
1. Anmeldung/Registrierung des Interesses bei der Stabsstelle für Öffentlichkeitsarbeit und mitgestaltender Bürgerbeteiligung, die dabei auch berät. Mit der Anmeldung qualifizieren sich die Initiatoren als Ansprechpartner für Stadtrat und Verwaltung unter Nennung folgender Informationen:
a) Name der evtl. beteiligten Organisation/en,
b) persönliche Kontaktdaten des Sprechers/der Sprecherin der evtl. beteiligten Organisation/en und mindestens einer Vertretungsperson,
c) Vorhaben, bei dem mitgestaltende Bürgerbeteiligung stattfinden soll,
d) die Beschreibung des Beteiligungsgegenstandes.
2. Einreichung einer Unterschriftenliste (die von der Stadt bereit gehalten wird) mit Namen der Unterstützer/innen der Anregung.
Wenn mindestens 1% der Gemeindebürger mit ihren Unterschriften ein Beteiligungsverfahren anregen (Stichtag: Tag des Antragseingangs), setzt der Erste Bürgermeister den Antrag auf mitgestaltende Bürgerbeteiligung möglichst auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung.
Ist das nicht möglich, ist der Antrag in jedem Fall innerhalb von drei Monaten auf die Tagesordnung einer Stadtratssitzung zu setzen.
Im Übrigen gelten die in diesem Zusammenhang anwendbaren Vorschriften der städtischen Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (BBS) entsprechend.
- Erster Bürgermeister und Verwaltung
Bei großen städtischen Vorhaben, wegweisenden Zukunftsplanungen sowie bei Vorhaben, die vermutlich für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gesamtstadt oder einzelner Stadtteile von besonderer Bedeutung sind, soll der erste Bürgermeister von sich aus dem Stadtrat mitgestaltende Bürgerbeteiligung vorschlagen und im Budget entsprechend einplanen.
- Stadtrat
Anträge auf mitgestaltende Bürgerbeteiligung können auch aus dem Stadtrat kommen, wenn ein Viertel seiner Mitglieder dies schriftlich beim ersten Bürgermeister beantragt.
Der erste Bürgermeister setzt den Antrag auf mitgestaltende Bürgerbeteiligung möglichst auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung.
Ist das nicht möglich, ist der Antrag in jedem Fall innerhalb von drei Monaten auf die Tagesordnung einer Stadtratssitzung zu setzen.
Anwendungsbereich
Mitgestaltende Bürgerbeteiligung ist möglich für alle Angelegenheiten der Stadt Freilassing, die im Zuständigkeitsbereich des Stadtrats oder eines Ausschusses liegen, mit Ausnahme der in Art. 18a Abs. 3 GO bezeichneten Gegenstände, d.h. eine mitgestaltende Bürgerbeteiligung findet nicht statt über Angelegenheiten, die kraft Gesetz dem ersten Bürgermeister obliegen, über Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung, über die Rechtsverhältnisse der Gemeinderatsmitglieder, der Bürgermeister und der Gemeindebediensteten und über die Haushaltssatzung.
Mitgestaltende Bürgerbeteiligung findet nicht statt, bei Angelegenheiten die nach Art. 52 Abs. 2 GO in nicht öffentlicher Stadtratssitzung zu behandeln sind oder die nach Art. 56 a GO der Geheimhaltung bedürfen.
Eine mitgestaltende Bürgerbeteiligung findet nicht statt, bei der Erfüllung von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, es sei denn, die gesetzlichen Vorgaben sehen eine Bürgerbeteiligung vor.
Bei Bauleitplänen ist Bürgerbeteiligung gesetzlich vorgesehen und braucht bzw. kann deshalb nicht von der Bürgerschaft oder von anderer Stelle angeregt werden.
Für Bauleitplanung ist mitgestaltende Bürgerbeteiligung im Sinne dieser Leitlinien möglich, falls die Vorschriften des Baugesetzbuches, die Bürgerbeteiligung gesetzlich vorsehen, dem nicht entgegenstehen.
Baugenehmigungsverfahren können nicht Gegenstand von mitgestaltender Bürgerbeteiligung sein. Dementsprechend können Bauvorhaben privater Investoren nur dann Gegenstand von mitgestaltender Bürgerbeteiligung sein, wenn deren Genehmigung von der Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans abhängig ist.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan wirkt der erste Bürgermeister bzw. die Verwaltung beim Vorhabenträger darauf hin, dass dieser eine frühzeitige mitgestaltende Bürgerbeteiligung vor der Fassung eines möglichen Aufstellungsbeschlusses durchführt. Stimmt der Vorhabenträger dieser Vorgehensweise nicht zu, so führt der erste Bürgermeister bzw. die Verwaltung noch vor der Fassung eines möglichen Aufstellungsbeschlusses eine frühzeitige mitgestaltende Bürgerbeteiligung durch. Die Zustimmung des Stadtrats zur Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zu dem jeweiligen Vorhaben erfolgt über einen entsprechend Beschluss oder über den Beschluss der Vorhabenliste. Die Kosten werden grundsätzlich dem Vorhabenträger auferlegt.
Eine mitgestaltende Bürgerbeteiligung erfolgt nicht bei Fachplanungen Dritter (z.B. Planfeststellungsverfahren). Das Fachplanungsrecht liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadt Freilassing und sieht spezielle Formen der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung vor.
Formen
Im folgenden „Instrumentenkoffer“ ist eine Auswahl von Formen zur mitgestaltenden Bürgerbeteiligung genannt, die kurz beschrieben werden:
1. Informationsveranstaltung
2. Bürgerforum
3. einmalige Arbeitsgruppe
4. prozessbegleitende Arbeitsgruppe
5. Workshop
6. Runder Tisch
7. prozessbegleitende Mediation
8. Umfrage
Über die Auswahl der Formen zur mitgestaltenden Bürgerbeteiligung entscheidet der Stadtrat und stellt die dafür erforderlichen Ressourcen zur Verfügung.
Der Stadtrat achtet darauf, den Beteiligungsprozess auch für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene attraktiv zu gestalten; dies gilt insbesondere für das Jugendforum zur "Partnerschaft für Demokratie Freilassing".
Die Vorhabenliste wird entsprechend fortgeschrieben.
zu 1: Informationsveranstaltung
Interessierte und betroffene Bürger/Bürgerinnen und Einwohner/Einwohnerinnen werden zu einem bestimmten Zeitpunkt über Pläne und Programme informiert.
Im Gegensatz zum Bürgerforum dient die Informationsveranstaltung nicht zur Meinungsäußerung und öffentlichen Diskussion der Bürgerschaft.
zu 2: Bürgerforum
Das Bürgerforum dient in erster Linie der Information einer größeren Zahl von Bürgern/Bürgerinnen und Einwohnern/Einwohnerinnen.
Meinungen und Vorschläge werden aus der Bevölkerung eingeholt und öffentlich diskutiert.
zu 3: einmalige Arbeitsgruppe
Mehrere Personen (Organisationseinheit) bearbeiten in Form der Gruppenarbeit eine gemeinsame Aufgabe.
Durch die unterschiedlichen Beiträge der einzelnen Mitglieder kann eine optimierte Aufgabenlösung entstehen.
Die Organisationseinheit stellt keine konstante Einrichtung dar.
zu 4: prozessbegleitende Arbeitsgruppe
Die prozessbegleitende Arbeitsgruppe ist eine konstante Einrichtung für die Laufdauer des geplanten Projektes.
Sie bearbeitet eine Aufgabe in Form von Gruppenarbeit.
zu 5: Workshop
Ein Workshop hat keine klaren Strukturmerkmale.
Die Zusammensetzung der Teilnehmer/innen und der Ablauf kann je nach Aufgabenstellung variieren.
Das Arbeitsklima sollte möglichst offen und frei von Zwängen sein.
zu 6: Runder Tisch
Der Runde Tisch steht für die gleichberechtigte Teilhabe der Beteiligten, die miteinander im Dialog eine von allen Seiten getragene Lösung finden.
Im Vordergrund steht die Erarbeitung einer möglichst auf Konsens ausgerichteten Lösung.
zu 7: prozessbegleitende Mediation
Die Prozessbegleitende Mediation (= Vermittlung) eignet sich bei latenten (= verdeckt) oder offenen Konflikten bei Problemstellungen.
Die Mediation unterstützt Konfliktparteien bei der Erreichung einer einvernehmlichen Lösung.
zu 8: Umfrage
Personen werden zu einem bestimmten Thema befragt.
Die Umfrage eignet sich dazu, die Einstellung oder Meinung von Personen zu einem bestimmten Sachverhalt festzustellen.
Verfahren
Wesentlich für das Gelingen eines Beteiligungsprozesses ist, dass sich alle Beteiligten von Beginn an über die Ziele des jeweiligen Prozesses im Klaren sind und sich über den Arbeitsauftrag verständigen.
Mit der Beschreibung des Beteiligungsverfahrens werden die gemeinsamen Erwartungen an den Beteiligungsprozess geklärt und mögliche spätere Enttäuschungen vermieden.
Durchführung
Für die Durchführung eines Beteiligungsverfahrens ist der erste Bürgermeiser zuständig. Dieser hat die Durchführung eines Beteiligungsverfahrens an die Stabsstelle für Öffentlichkeitsarbeit und mitgestaltende Bürgerbeteiligung in Abstimmung mit dem jeweiligen Fachamt übertragen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeit ist ein wesentlicher Aspekt, um gegenseitiges Vertrauen zu schaffen und insbesondere das Vertrauen der Einwohnerinnen und Einwohner in das Beteiligungsangebot der Stadt aufzubauen.
Verbindlichkeit muss in vierfacher Weise sichergestellt werden, nämlich dadurch,
1. dass die Grundsätze und Regeln für die mitgestaltende Bürgerbeteiligung verbindlich und zuverlässig eingehalten werden; 2. dass sich die Einwohnerinnen und Einwohner im Prozessablauf eines Beteiligungsprojektes Gehör verschaffen können, das heißt, dass der Dialog offen geführt wird und die Bürgeräußerungen in allen Projektphasen ermöglicht und ernstgenommen werden; gleichzeitig soll eine aus Sachgründen erforderliche wesentliche Änderung des Beteiligungsgegenstands nur unter Einbeziehung von Einwohnerinnen und Einwohnern – möglichst der vorher Beteiligten – stattfinden; 3. dass die Beteiligungsergebnisse – auch wenn sie für die jeweiligen Entscheidungsträger nicht bindend sind – in den abschließenden Abwägungs- und Entscheidungsprozess einfließen; 4. dass die getroffenen Entscheidungen mit Begründung unabhängig vom jeweiligen Zuständigkeitsbereich – vor allem, wenn sie von den mitgestaltenden Bürgerbeteiligungsergebnissen abweichen – für die Einwohnerinnen und Einwohner nachvollziehbar dargestellt werden.
Information
Zwischenergebnisse und Ergebnisse werden dokumentiert und in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Entscheidungen
Die Entscheidung zu Vorhaben trifft der Stadtrat.
Das Ergebnis der mitgestaltenden Bürgerbeteiligung fließt im Rahmen der Abwägung in die Entscheidung des Stadtrats ein.
Evaluation
Mitgestaltende Bürgerbeteiligungsprojekte sollen prozessbegleitend evaluiert werden, einerseits um den Grad der Mitgestaltung durch die Einwohnerinnen und Einwohner sichtbar und überprüfbar zu machen, andererseits um Prozesse optimieren (=verbessern) zu können.
1. Welche Veränderungen hat das Bürgerbeteiligungsverfahren bewirkt? 2. Welcher Mehrwert wurde durch die Verfahren gewonnen? 3. In welchem Verhältnis stehen Mehrwert und eigesetzte Ressourcen (= Mittel) zueinander (Effektivität und Effizienz = Wirkung und Wirtschaftlichkeit)? 4. Feedback (= Rückmeldung) durch Fragebogen