Umgestaltungen am Friedhof Freilassing
Aktuell wird ein neues Gemeinschafts-Urnengrab errichtet, eine Friedwiese mit Baumbestattung für Urnen wird installiert und eine Grab- und Gedenkstätte für Sternenkinder aufgestellt.
08.01.2021
Die Stadt Freilassing weist die Grundstückseigentümer und Hausbesitzer auf die Verpflichtung zur Sicherung der Gehbahnen im Winter hin.
Die Gehbahnen sind an Werktagen von 7 bis 19 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 19 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee- oder Eisglätte mit Sand oder anderen geeigneten abstumpfenden Stoffen, nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln, ausreichend zu bestreuen. Diese Sicherungsmaßnahmen können mehrmals am Tage erforderlich sein.
An Straßen ohne Gehsteige ist ein 1 Meter breiter Streifen an der Straßengrundstücksgrenze für den Fußgängerverkehr zu sichern. Bei Straßen mit Seitenstreifen besteht die Sicherungspflicht entsprechend auf dem Seitenstreifen. In der Fußgängerzone beträgt die Breite der Sicherungsfläche 2,5 Meter. Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Die Sicherungspflicht für Gehbahnen gilt auch für einzelne unbebaute Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortschaft.
Bäume und Sträucher sind soweit zurückzuschneiden, dass auch bei nassem Schnee keine Äste oder Sträucher in die Fahrbahn oder in den Gehweg hängen; es besteht ansonsten die Gefahr der Beschädigung von Fahrzeugen. Denken Sie auch beim Parken Ihres Fahrzeuges daran, dass auf der Fahrbahn eine Mindestdurchfahrbreite von 3,5 Metern freizuhalten ist, da sonst die Räumfahrzeuge nicht durchkommen.