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Stadt Freilassing
 

Stadtentwicklungsbeirat: Neuwahlen 2023

Die erste Amtszeit des Stadtentwicklungsbeirats neigt sich dem Ende zu. In neun Sitzungen wurden seit Herbst 2020 verschiedene Themen und Maßnahmen der Stadt gemeinsam diskutiert. Mit wertvollen Vorschlägen und Anregungen haben die Beiratsmitglieder wichtige Impulse gesetzt, die in die Entscheidungen des Stadtrates und der Verwaltung eingeflossen sind.  

Gemäß der Stadtentwicklungsbeiratssatzung endet die erste Amtszeit des aktuellen Stadtentwicklungsbeirats am 30.04.2023.

Bewerbungen für die neue Amtszeit werden bis zum 31.01.2023 entgegengenommen.

Die Beiratsmitglieder sollen Kenntnisse und Erfahrungen in ihrem Aufgabengebiet besitzen. Die Beiratsmitglieder müssen seit 5 Jahren in der Stadt Freilassing ihren Hauptwohnsitz haben. Die Amtszeit eines Beiratsmitglieds aus der Bürgerschaft beginnt mit der Berufung in den Stadtentwicklungsbeirat durch den Stadtrat und endet nach drei Jahren.

Die Mitglieder des Stadtentwicklungsbeirats erhalten eine Aufwandsentschädigung von 40 Euro pro Sitzung. Mindestens vier Mal pro Jahr soll der Beirat tagen und Vorschläge für den Stadtrat erarbeiten.

Hier finden Sie das Bewerbungsformular.


Der Stadtentwicklungsbeirat tagte bisher neun mal.



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