Bürgerzentrum aktuell
Programm von April bis Juni 2024
12.04.2018
Reinigungspflicht für Gehwege und Seitenstreifen
Die Stadt Freilassing weist die Grundstückseigentümer auf die Verpflichtung zur Straßenreinigung hin.
Eigentümer, deren Grundstücke an öffentlichen Straßen angrenzen oder durch sie erschlossen werden, sind zur Reinigung der anliegenden Geh- und Radwege sowie auch der Seiten- und Parkstreifen verpflichtet. Die Reinigung umfasst grundsätzlich die Kehrung und Beseitigung aller Verunreinigungen, die auf die Wege fallen - unabhängig davon, ob Passanten sie absichtlich weggeworfen haben (Zigarettenschachteln, Getränkedosen usw.) oder einfach durch die Natur (Laub, Gras, Unkraut) bedingt sind. Der Kehricht und sonstiger Unrat sind zu entsorgen und dürfen nicht der Kehrmaschine überlassen werden. Ferner sind die Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freizuhalten.
Telefonische Auskunft erteilt Ihnen gerne das Ordnungsamt unter 08654/3099-129.
Splitt auf Gehwegen
Abhängig von der Witterung beginnt im Frühjahr die Straßenreinigung. Zuerst wird der Splitt beseitigt - anschließend beginnt die turnusmäßige Straßenreinigung. Im Zuge dessen bitten wir die Anwohner die Gehwege von Splitt zu befreien.