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06.08.2018
Bei Hecken und Bäumen sind die Wuchshöhen und die Grundstücksgrenzen zu beachten
Wenn Hecken, Sträucher und Bäume in Geh- oder Radwege oder in Fahrbahnen hineinwachsen, können diese oft nur noch eingeschränkt benutzt werden. An Einmündungen wird durch den Bewuchs häufig die Sicht auf die Straße behindert (Sichtdreieck). Zugewachsene Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungen können ebenfalls die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Laut Straßen- und Wegegesetz sind Grundstückseigentümer deshalb verpflichtet, Pflanzen, die in einen Weg oder in die Fahrbahn hineinwachsen, bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Im Gehweg und im Radwegbereich sind die Anpflanzungen bis zu einer Höhe von 2,5 Metern und im Straßen- und Parkraumbereich bis zu einer Höhe von 4,5 Metern zurückzuschneiden. Unerheblich ist wie weit der Bewuchs in eine Straße bzw. einen Gehweg hineinragt. Eine Bagatellgrenze besteht hierfür nicht. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs muss immer gegeben sein.