
Sonderöffnungszeiten zu Pfingsten
Die historischen Lokomotiven, die im denkmalgeschütztem Rundlokschuppen ausgestellt sind, können von 26. Mai bis 11. Juni 2023 täglich von 10 -17 Uhr besichtigt werden.
04.08.2022
Mit der Änderung der Sportförderrichtlinie macht der Stadtrat den Weg frei für eine höhere Förderung und für neue Rahmenbedingungen zur finanziellen Unterstützung der Freilassinger Sportvereine.
Während der Fahrtkostenzuschuss gestrichen wird, den die Vereine als Kilometerpauschale in der Vergangenheit erhalten hatten, erhöht die Stadt im selben Zug die Grundförderungsbeträge je Vereinsmitglied massiv. Die Zuschüsse verdoppeln sich von 10 € auf 20 € für Kinder und Jugendliche und von 1€ auf 2 € für jeden Erwachsenen. „Sport hält nicht nur fit und gesund, sondern sorgt auch für ein gutes gesellschaftliches Miteinander. Die Stadt will das verstärkt fördern und hat deshalb die Förderbeträge für die Sportvereine erhöht,“ erklärt Bürgermeister Markus Hiebl.
In der alten Fassung war zur Förderberechtigung zudem die Mitgliedschaft im Bayerischen Landes-Sportverband vorgeschrieben. Um auch die Sportschützen fördern zu können, erweitert die Stadt die neue Förderrichtlinie nun um die Zugehörigkeit im Bund Bayerischer Schützen und Bayerischen Sportschützenbund. Zusätzlich muss die Gemeinnützigkeit gegeben sein. Für Investitionszuschüsse wird außerdem eine Zweckbindungsfrist von 25 Jahren festgelegt. In Einzelfällen kann der Stadtrat abweichende Fördermaßnahmen beschließen. Zum 1. Januar 2023 tritt die neue Satzung in Kraft.