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20.09.2018
Stellungnahme des Ersten Bürgermeisters Josef Flatscher zur Anzeige von Max Aicher in den Medien
Es obliegt jedem Unternehmer, Werbung in den Medien zu schalten. Es obliegt jedem Unternehmer, seine ganz eigene Sicht der Dinge darzustellen. Und es obliegt jedem Unternehmer, seine Wege zur Mehrung seines Einkommens zu beschreiten.
Genau unter diesem Aspekt sehe ich diese Werbeanzeige des Herrn Aicher. Werbung heißt: Man stellt Behauptungen auf und schildert sich selbst aus seiner eigenen Sicht und in seinen subjektiven Farben. Werbung ist nie objektiv. Ob die aufgestellten Behauptungen stimmen, ob dieses oder jenes wirklich das Beste ist, das steht auf einem ganz anderen Blatt.
Nun beklagt sich Max Aicher in seiner eigenen Anzeige in der örtlichen Presse, dass er keine Baugenehmigungen von der Stadt bekäme. Fakt ist aber: Herr Aicher hat bereits für einige Grundstücke in Freilassing Baurecht. Baurecht, das er sofort umsetzen könnte. So zum Beispiel an der Richard-Strauss-Straße oder an der Sägewerkstraße. Allerdings findet bis dato keine Bebauung statt. Warum dies nicht passiert, diese Gründe kennt alleine Herr Aicher. Fakt ist aber: Die Behauptung, er bekäme von der Stadt Freilassing kein Baurecht, stimmt nachweislich nicht.
Dafür fällt ein ganz anderer Umstand auf: Herr Aicher beklagt sich dort, und nur dort, wo er noch kein Baurecht hat. Oder er sich das Baurecht anders vorstellt als Stadt und Stadtrat. Diese Motivation des Beklagens liegt vermutlich im Unternehmertum begründet und nicht im von ihm strapazierten Argument des Gemeinwohls.
Dafür einige Beispiele:
Beispiel „Schlenkenstraße“: An der Schlenkenstraße hat die Stadt Freilassing ein Grundstück an Max Aicher veräußert. Dabei erfolgte keine Zusage bezüglich der Bebauungsdichte. Denn der Bebauungsplan sieht eine Obergrenze für die Bebauungsdichte vor. Diese Obergrenze gilt auch für Herrn Aicher. Wenn er nun dies als Behinderung seiner Person ansieht, ist das – wie schon erwähnt – die subjektiv gefärbte Brille eines Unternehmers.
Beispiel „Sonnenfeld“: Der Bebauungsplan für das nördliche Sonnenfeld ist auf dem Weg und befindet sich in der Aufstellungsphase. Allerdings fehlt noch etwas: Unter anderem die Zustimmung für eine unbedingt notwendige Abtretung von Straßenfläche – ausgerechnet durch Max Aicher. Diese Zustimmung von dem Unternehmer liegt nicht vor. Meine Frage also: Wer behindert hier die Weiterführung und den Fortschritt?
Beispiel „Staufenstraße“: Ehe man einem neuen Baugebiet an der Staufenstraße nähertreten kann, ist unbedingt und enorm wichtig eine Klärung der Verkehrserschließung. Denn in diesem Bereich ist noch nicht klar, wo und wie Autos, Radfahrer und Fußgänger unterwegs sind. Und was sagen überhaupt die Anrainer dazu? Welche planerischen Möglichkeiten können verwirklicht werden? Zudem ist auch abzuklären, wie kostengünstige Bauflächen in diesem Gebiet überhaupt jungen Familien zu Gute kommen können. Welchen Modus gibt es, welche Voraussetzungen? Dies soll und muss im Vorfeld gemeinsam mit dem Grundstückseigentümer abgeklärt und vereinbart werden. Solange dies nicht geschehen ist, kann auch kein Baurecht geschaffen werden. Das wäre unverantwortlich. Auch in diesem Fall ist die Sicht eines Unternehmers nicht unbedingt eine Sicht der Verantwortung für das Gemeinwohl.
Die Stadt hat das Wohl aller Bürgerinnen und Bürger im Blick und achtet auf eine Ausgewogenheit – unbenommen dessen, dass sie sich auch an die gesetzlichen Vorgaben hält. Es gilt das gleiche Recht für alle, nicht bevorzugt für Unternehmer.