Bundespolizei findet dauerhaft Heimat in Freilassing
Im Freilassinger Süden, in Bahnhofsnähe und in unmittelbarer Umgebung der Bundesstraße befindet sich das Grundstück.
11.06.2018
2007 erließ die Stadt Freilassing eine Verordnung, in der die Anleinpflicht von Hunden in Freilassing geregelt ist. Kampfhunde sind demnach im ganzen Stadtgebiet anzuleinen.
Erwachsene Hunde ab einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm sind östlich der B20 und in dem Gebiet, das durch die Schumannstraße, Obere Feldstraße, Surheimer Straße, Kreisstraße BGL 3 (Laufener Straße), den Kreuzweg und die Vinzentiusstraße eingeschlossen ist (siehe Bild), an der Leine zu führen. Die Anleinpflicht dient der Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit von Mensch und Tier!
Der Großteil der Hundehalter leinen ihre Hunde vorbildlich an. Allerdings gibt es leider nach wie vor auch uneinsichtige Hundehalter, die es nicht für notwendig erachten, ihren Hund anzuleinen. Verstöße gegen die Verordnung können dabei mit bis zu 1.000 € Geldbuße belegt werden!
Das Rathaus appelliert dabei an die tatkräftige Mithilfe der Mitbürgerinnen und Mitbürger:
Teilen Sie Ihre Beobachtungen mit, falls jemand seinen Hund nicht an der Leine führt. Sachdienliche Hinweise nimmt das Ordnungsamt unter der Telefonnummer 08654/3099-129 entgegen. Zumindest der Name des Hundehalters sollte Ihnen bekannt sein; außerdem sollten Sie Zeit und Ort des Geschehens mitteilen können. Die Stadtverwaltung wird in solchen Fällen unverzüglich ein Bußgeldverfahren einleiten und die Verursacher rigoros zur Rechenschaft ziehen.
Die Verordnung finden Sie unter diesem Link.